Zum Inhalt springen

Motorradsteuer: der einzige Steuersatz im Gesetz, der nur den Hubraum kennt

Krafträder mit Hubkolbenmotor werden allein nach dem Hubraum besteuert: 1,84 € je angefangene 25 cm³, ohne Erstzulassungsdatum, ohne Schadstoffklasse, ohne CO2-Wert. Eine 649er kostet deshalb 47,00 € im Jahr, ob sie 1985 oder 2026 zugelassen wurde.

§ 9 Abs. 1 Nr. 1 KraftStG

Von Gökhan Bulut · Zuletzt geprüft am  · Wie geprüft wird

Für Krafträder steht der Steuersatz in einer einzigen Nummer des § 9 Abs. 1:

„Die Jahressteuer beträgt für 1. Krafträder, die durch Hubkolbenmotoren angetrieben werden, für je 25 Kubikzentimeter Hubraum oder einen Teil davon 1,84 EUR“

Das ist alles. Kein Erstzulassungsdatum, keine Schadstoffklasse, kein CO2-Wert – eine Zahl aus der Zulassungsbescheinigung, ein Betrag je Einheit, fertig.

Eine 649er kostet deshalb 47,00 € im Jahr, ob sie 1985 zugelassen wurde oder im Januar 2026. Beim Pkw wäre der Betrag ohne Zulassungsdatum, Kraftstoffart und CO2-Wert nicht zu bestimmen.

Sieben Steuersätze, und nur einer kommt mit dem Hubraum aus

§ 9 Abs. 1 führt sieben Nummern auf. Die Bemessungsgrundlage ist die Größe, nach der gerechnet wird; ein Deckel ist ein Höchstbetrag, über den die Jahressteuer nicht steigt. Was jede Nummer wissen will:

NummerFahrzeugeBemessungsgrundlagefragt außerdem nach
1Krafträder mit HubkolbenmotorHubraum je 25 cm³nichts
2PersonenkraftwagenHubraum je 100 cm³Erstzulassung, Kraftstoff, Schadstoffklasse oder CO2
2aWohnmobileGesamtgewicht je 200 kgSchadstoffklasse, Deckel
2bTrikes und QuadsHubraum je 100 cm³Grenzwerte der Richtlinie 97/24/EG
3andere Kfz bis 3,5 tGesamtgewicht je 200 kgGewichtsstufen
4Kfz über 3,5 tGesamtgewicht je 200 kgSchadstoff- und Geräuschklasse, Deckel
5AnhängerGesamtgewicht je 200 kgDeckel bei 373,24 €

Nummer 1 ist die einzige Zeile ohne Stufen, ohne Höchstbetrag, ohne Datum, ohne Klasse und ohne Grenzwerte. Nummer 5 hat auch nur einen Betrag je Einheit, aber einen Deckel; Nummer 3 kennt kein Datum und keine Klasse, dafür drei Gewichtsstufen. Jede andere Zeile hat mindestens eines dieser fünf Merkmale.

Das ist kein Zufall der Formulierung, sondern das Ergebnis der Reformen: Die CO2-Komponente kam 2009 für Pkw, die Schadstoffklassen kamen für Wohnmobile und Nutzfahrzeuge, die Grenzwerte der Richtlinie 97/24/EG kamen für dreirädrige und leichte vierrädrige Fahrzeuge. An Nummer 1 hat keine davon etwas geändert.

„Oder einen Teil davon“: 249 cm³ und 250 cm³ kosten dasselbe

Die Einheit wird aufgerundet. 649 cm³ sind 26 angefangene Einheiten zu 25 cm³, nicht 25,96:

HubraumEinheitenRechnungJahressteuer
125 cm³55 × 1,84 € = 9,20 €9,00 €
249 cm³1010 × 1,84 € = 18,40 €18,00 €
250 cm³1010 × 1,84 € = 18,40 €18,00 €
649 cm³2626 × 1,84 € = 47,84 €47,00 €
800 cm³3232 × 1,84 € = 58,88 €58,00 €
1.200 cm³4848 × 1,84 € = 88,32 €88,00 €

Die Jahressteuer liegt jeweils unter dem Produkt: Der Betrag wird am Ende auf volle Euro abgerundet.

249 und 250 cm³ liegen in derselben angefangenen Einheit. Erst bei 251 cm³ beginnt die elfte.

Zweimal gerundet, in entgegengesetzte Richtungen

In derselben Rechnung wird zweimal gerundet, und zwar gegenläufig:

  • Die Einheiten werden aufgerundet. „oder einen Teil davon“ in § 9 Abs. 1 Nr. 1 – 649 cm³ ergeben 26 Einheiten.
  • Der Betrag wird abgerundet. § 11 Abs. 5 KraftStG: „Die zu entrichtende Steuer ist … auf volle Euro nach unten abzurunden.“ 47,84 € werden zu 47,00 €.

Der Motorrad-Rechner zeigt beide Schritte in je einer eigenen Zeile, weil ein Betrag, der ohne sichtbaren Grund um 84 Cent kleiner ist als das Produkt, wie ein Fehler aussieht.

Gilt der Steuersatz auch für Elektro-Krafträder?

Nummer 1 gilt für Krafträder, „die durch Hubkolbenmotoren angetrieben werden“. Ein Elektromotor ist keiner. Ein Elektro-Kraftrad fällt damit nicht unter Nummer 1, sondern unter die Auffangnummer 3 für andere Kraftfahrzeuge: Soweit es nicht befreit ist, etwa nach § 3d KraftStG, wird es nach dem zulässigen Gesamtgewicht besteuert, und § 9 Abs. 2 ermäßigt diesen Betrag um die Hälfte. Der Rechner erfasst das nicht: Er fragt beim Kraftrad weder eine Antriebsart noch das Gesamtgewicht ab, und wer einen Hubraum eingibt, erhält den Hubraumtarif. Das Gesetz regelt den Fall; der Rechner bildet ihn nicht ab.

Welche Zweiräder überhaupt Krafträder im Sinne des Gesetzes sind – und welche steuerfrei bleiben –, steht im Ratgeber zu Kraftrad, Leichtkraftrad, Kleinkraftrad, Trike und Quad. Dieselbe Bedingung, „durch Hubkolbenmotoren angetrieben“, steht auch in § 8 Nr. 1 Buchst. a und ist der Grund, warum ein Wankelmotor nach Gewicht besteuert wird.

Was offenbleibt

  • Ob Ihr Kraftrad steuerbefreit ist. Das entscheidet die Leistung in kW (Feld P.2 der Zulassungsbescheinigung) oder die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, nicht der Hubraum allein; der Motorrad-Rechner fragt beides ab und rechnet es.
  • Der Betrag bei unterjähriger Zulassung. § 5 Abs. 1 Nr. 1 KraftStG lässt die Steuerpflicht mit der Zulassung beginnen; genannt ist jeweils die Jahressteuer.
  • Das Aufgeld bei halbjährlicher Zahlung. Was § 11 Abs. 2 KraftStG dazu sagt, steht im Ratgeber zu Fälligkeit und Aufgeld.

Versicherungen stehen bewusst nicht in dieser Liste. Die Punkte oben sind Fragen, die das Steuerrecht stellt und diese Seite nicht beantwortet. Versicherungsbeiträge sind etwas anderes: Diese Seiten berechnen sie grundsätzlich nicht, und das ist eine Entscheidung dieser Seiten, keine Lücke im Kraftfahrzeugsteuergesetz.

Veröffentlicht am 25.08.2026.

Quellen

Passende Rechner

Mehr zu diesem Thema