Zum Inhalt springen

Zulassungsgebühren 2026

Die Gebühr steht als fester, bundesweit gleicher Betrag im Gebührentarif für Maßnahmen im Straßenverkehr und erscheint bei der Auswahl sofort im Ergebnis.

Nach dem Gebührentarif – kein amtlicher Rechner zum Abgleich · Wie geprüft wird

Rechner

Trifft davon etwas zu? Es werden nur die Zuschläge gezeigt, die der Tarif für Nummer 221.1 vorsieht.

Gebühren zusammen

30,00 €

Zusammensetzung der Gebühr
Zulassung oder Wiederzulassung - jeweils außer in den Fällen der Nummern 221.1.1, 221.6 und 221.7 -, Änderung des Kennzeichens, Änderung des Betriebszeitraums beim Saisonkennzeichen, Wechsel der Kennzeichenart30,00 €
Gebühr zusammen30,00 €

Nach Verordnungstext

Die Auswahl braucht JavaScript. Die Gebühren und Zuschläge, die dieser Rechner ansetzt, stehen alle in den Tabellen der Gebühren und der Zuschläge – der Rechner nimmt Ihnen nur die Suche danach ab, welcher Zuschlag für die Gebührennummer Ihres Vorgangs überhaupt gilt. Was dort bewusst fehlt, steht unter „Was der Rechner bewusst nicht enthält“.

Die Gebühren der Zulassungsstelle stehen im Gebührentarif für Maßnahmen im Straßenverkehr, der Anlage zu § 1 der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt). Sie sind dort als feste Beträge ausgewiesen und gelten bundesweit einheitlich.

Die Gebühren auf einen Blick

Alle 18 Gebühren, die der Rechner enthält, nach Höhe sortiert, mit der jeweiligen Gebührennummer daneben. Die ungefüllten Balken sind die internetbasierten Vorgänge (i-Kfz), die gefüllten die Vorgänge am Schalter. Jede Online-Gebühr ist niedriger als die Gebühr für denselben Vorgang am Schalter. Erstellt aus denselben Werten, die der Rechner verwendet.

Wie weit der Abgleich reicht

Neun Zulassungsbehörden nennen Beträge, die sich gegenprüfen lassen. Keine dieser Behörden nennt die Gebührennummer, unter der die Gebühr im Tarif steht – die Zuordnung folgt also der Beschreibung und ist eine Einschätzung. Vier Beträge weichen vom Tarif ab. Hamburg nennt für die Außerbetriebsetzung 16,50 €, der Tarif 15,90 €. Warum, ist unklar; die Fassung des Tarifs vor dem 18.08.2026 nannte denselben Betrag wie heute, an einer Änderung liegt es also nicht. Augsburg nennt für das Ausfuhrkennzeichen 30,70 €, der Tarif 31,40 €, und für die Zulassung 26,30 €, der Tarif 30,00 €. Kiel nennt für die Anschriftenänderung aus einem anderen Bezirk, bei der das Kennzeichen bleibt, 26,30 €, der Tarif 23,60 €.

Nachgelesen im Tarif. Am 24.08.2026 wurde die Anlage Zeile für Zeile ausgelesen – 383 Nummern – und nach den abweichenden Beträgen durchsucht: 16,50 € und 26,30 € stehen unter keiner Nummer des Tarifs, weder unter der zugeordneten noch unter einer anderen. 30,70 € steht dort – aber unter den Nummern 202.6, 256 und 265, also bei der Fahrerlaubnis, der Versicherung an Eides statt und dem Bewohnerparkausweis, und an keiner Stelle bei der Zulassung.

Das ist eine Aussage über den Wortlaut der Anlage; über die Behörden sagt sie nichts. Die Beträge der Behörden können etwas enthalten, was nicht zur Gebühr nach dem Tarif gehört – eine Auslage oder eine mitberechnete zweite Leistung. Welche der beiden Zahlen Sie bezahlen, entscheidet der Gebührenbescheid Ihrer Zulassungsbehörde und nicht der Rechner.

So weit reicht das: Von den 18 Gebühren, die der Rechner führt, wurden 15 mit demselben Betrag bei mindestens einer Behörde wiedergefunden. Für die übrigen 3 gibt es gar keinen Abgleich – sie beruhen allein auf dem Verordnungstext.

Gebühren nach dem Gebührentarif zur GebOSt
Nummer Amtshandlung Gebühr
221.1 Zulassung oder Wiederzulassung - jeweils außer in den Fällen der Nummern 221.1.1, 221.6 und 221.7 -, Änderung des Kennzeichens, Änderung des Betriebszeitraums beim Saisonkennzeichen, Wechsel der Kennzeichenart 30,00 €
221.1.1 Internetbasierte Zulassung, internetbasierte Wiederzulassung außer im Fall der Nummer 221.7 12,80 €
221.2 Adressänderung nach Wohnsitzwechsel aus einem anderen Zulassungsbezirk und Zuteilung eines neuen Kennzeichens - mit und ohne Halterwechsel -, außer im Fall der Nummer 221.2.1 27,10 €
221.2.1 Internetbasierte Adressänderung nach Wohnsitzwechsel aus einem anderen Zulassungsbezirk und Zuteilung eines neuen Kennzeichens - mit und ohne Halterwechsel 12,10 €
221.3 Entscheidung über die Zuteilung eines Ausfuhrkennzeichens 31,40 €
221.4 Entscheidung über die Zuteilung von Kurzzeitkennzeichen 10,20 €
221.6 Wiederzulassung nach Außerbetriebsetzung innerhalb desselben Zulassungsbezirks - ohne Halterwechsel mit nach § 16 Absatz 1 Satz 4 FZV reserviertem Kennzeichen -, außer im Fall der Nummer 221.7 23,00 €
221.7 Internetbasierte Wiederzulassung nach Außerbetriebsetzung innerhalb desselben Zulassungsbezirks 10,60 €
221.8 Umschreibung innerhalb desselben Zulassungsbezirks bei Beibehaltung des bisherigen Kennzeichens - Halterwechsel -, außer im Fall der Nummer 221.8.1 24,20 €
221.8.1 Internetbasierte Umschreibung innerhalb desselben Zulassungsbezirks bei Beibehaltung des bisherigen Kennzeichens - Halterwechsel 10,40 €
221.9 Adressänderung nach Wohnsitzwechsel aus einem anderen Zulassungsbezirk bei Beibehaltung des bisherigen Kennzeichens 23,60 €
221.9.1 Internetbasierte Adressänderung nach Wohnsitzwechsel aus einem anderen Zulassungsbezirk bei Beibehaltung des bisherigen Kennzeichens - mit und ohne Halterwechsel 9,90 €
221.10 Umschreibung innerhalb desselben Zulassungsbezirks und Zuteilung eines neuen Kennzeichens - Halterwechsel -, außer im Fall der Nummer 221.10.1 26,20 €
221.10.1 Internetbasierte Umschreibung innerhalb desselben Zulassungsbezirks und Zuteilung eines neuen Kennzeichens - Halterwechsel 12,40 €
224.1 Außerbetriebsetzung innerhalb oder außerhalb des Zulassungsbezirks 15,90 €
224.2 Internetbasierte Außerbetriebsetzung 2,10 €
225 Ausfertigung, Ersatz oder Änderung der nationalen oder internationalen Fahrzeugpapiere oder -bescheinigungen wegen Änderung persönlicher oder technischer Daten oder Unbrauchbarkeit oder Verlust einschließlich Erteilung einer Betriebserlaubnis sowie Fahrzeugidentitätsprüfung in anderen als in den nach Nummern 221 und 227 erfassten Fällen 10,20 €
225.1 Internetbasierte Änderung der Anschrift des Halters innerhalb desselben Zulassungsbezirks 4,30 €

Zuschläge – und worauf sie sich beziehen

Über der Zeile 221.1 steht im Gebührentarif ein Absatz ohne eigene Gebührennummer. Er erhöht bestimmte Gebühren um feste Beträge. Für welche Gebühren ein Zuschlag gilt, nennt der Absatz für jeden Zuschlag einzeln – und die Listen sind nicht dieselben. Ein Zuschlag gilt also nicht pauschal für „eine Zulassung“: Das Wunschkennzeichen erhöht auch Nummer 221.10, der Umtausch des Fahrzeugbriefs dagegen 221.6 und 221.8. Ein weiterer Zuschlag steht nicht in diesem Absatz, sondern in Satz 2 der Nummer 225: Die Ausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil I erhöht diese Gebühr um 0,90 €.

Zuschläge, die der Rechner anbietet – fünf aus dem einleitenden Absatz zu Nummer 221, einer aus Nummer 225
Zuschlag gilt für die Nummern Betrag
Wunschkennzeichen 221.1, 221.1.1, 221.2, 221.2.1, 221.10, 221.10.1 10,20 €
Fahrzeugbrief wird in eine Zulassungsbescheinigung Teil II umgetauscht 221.1, 221.2, 221.6, 221.8 5,10 €
Wechselkennzeichen 221.1, 221.2 6,00 €
Abruf beim Kraftfahrt-Bundesamt nicht möglich und Daten im örtlichen Fahrzeugregister nicht verfügbar 221.1, 221.2, 221.3 15,30 €
Gleichzeitig werden technische Daten geändert 221.1, 221.2, 221.3, 221.6, 221.8 10,20 €
Ausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil I 225 0,90 €

Zuschläge bietet der Rechner nur an, wenn der Tarif sie für die gewählte Nummer vorsieht; wechseln Sie die Nummer, ändert sich die Auswahl. Die Spalte „gilt für die Nummern“ gibt den Wortlaut des Tarifs wieder und sagt nichts über den Umfang dieses Rechners.

Was der Rechner bewusst nicht enthält

Der Gebührentarif führt einige Nummern nicht als festen Betrag, sondern als Rahmengebühr – etwa Nummer 221.5 für rote Kennzeichen mit „25,60 bis 205,00“. Solche Zeilen führt der Rechner nicht, weil eine Spanne keine Zahl ist, die für alle gilt. Auch für die Untersuchungen nach den Nummern 413 bis 415 gibt es keine Zahl, die für alle gilt: Dort verlangt die Vorbemerkung einheitliche Gebühren ausdrücklich nur „im Bereich einer Technischen Prüfstelle … in einem Land“.

Unter den Nummern 221 bis 225, aus denen seine Gebühren stammen, betrifft das allein Nummer 221.5.

Drei weitere Nummern des Tarifs führt der Rechner bewusst nicht: 221.1.2 und 221.1.3, die Tageszulassung, weil sie ein Vorgang des Kfz-Handels ist, und 221.11.2, den Zeitaufwand je angefangene Viertelstunde, weil er nur bei besonderen Umständen des Einzelfalls anfällt und nach der tatsächlichen Bearbeitungszeit berechnet wird; vorab ausrechnen lässt er sich deshalb nicht.

Und ein weiterer Zuschlag ist hinterlegt, den der Rechner nicht addiert: Die Gebühren nach den Nummern 221.1.1, 221.2.1, 221.7 und 221.10.1 erhöhen sich jeweils um 0,30 € für einen Plakettenträger für Prüfplaketten. Ob einer anfällt, sagt die Eingabe nicht, und deshalb fehlt er im Ergebnis.