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Kfz-Steuer-Tabelle 2026

Fertig gerechnete Jahresbeträge für PKW – suchen Sie die Zeile mit Ihrem Hubraum und die Spalte mit Ihrem CO2-Ausstoß. Jeder Wert stammt aus derselben Berechnung wie im Kfz-Steuer-Rechner, nur vorab ausgerechnet, sodass Sie nichts eingeben müssen. Die Tabelle braucht kein JavaScript.

Mit dem amtlichen Rechner abgeglichen · Wie geprüft wird

Entscheidend ist zuerst die Erstzulassung: Bei einer Erstzulassung ab 2021 ist der CO2-Anteil gestaffelt, bei einer Erstzulassung vom 01.07.2009 bis Ende 2020 gilt ein fester Satz von 2,00 € je g/km oberhalb eines Freibetrags. Deshalb gibt es zwei Tabellenpaare statt eines.

Erstzulassung ab 2021

Benziner

Hubraumanteil 2,00 € je angefangene 100 cm³, zuzüglich des CO2-Anteils. Jahressteuer in Euro.

Benziner, Erstzulassung ab 2021: Jahressteuer nach Hubraum und CO2-Ausstoß
Hubraum 95 g/km 110 g/km 130 g/km 150 g/km 170 g/km 190 g/km 210 g/km
1.000 cm³ 20,00 €50,00 €93,00 €141,00 €197,00 €263,00 €340,00 €
1.200 cm³ 24,00 €54,00 €97,00 €145,00 €201,00 €267,00 €344,00 €
1.400 cm³ 28,00 €58,00 €101,00 €149,00 €205,00 €271,00 €348,00 €
1.600 cm³ 32,00 €62,00 €105,00 €153,00 €209,00 €275,00 €352,00 €
1.800 cm³ 36,00 €66,00 €109,00 €157,00 €213,00 €279,00 €356,00 €
2.000 cm³ 40,00 €70,00 €113,00 €161,00 €217,00 €283,00 €360,00 €
2.500 cm³ 50,00 €80,00 €123,00 €171,00 €227,00 €293,00 €370,00 €
3.000 cm³ 60,00 €90,00 €133,00 €181,00 €237,00 €303,00 €380,00 €

Diesel

Hubraumanteil 9,50 € je angefangene 100 cm³, zuzüglich des CO2-Anteils. Jahressteuer in Euro.

Diesel, Erstzulassung ab 2021: Jahressteuer nach Hubraum und CO2-Ausstoß
Hubraum 95 g/km 110 g/km 130 g/km 150 g/km 170 g/km 190 g/km 210 g/km
1.000 cm³ 95,00 €125,00 €168,00 €216,00 €272,00 €338,00 €415,00 €
1.200 cm³ 114,00 €144,00 €187,00 €235,00 €291,00 €357,00 €434,00 €
1.400 cm³ 133,00 €163,00 €206,00 €254,00 €310,00 €376,00 €453,00 €
1.600 cm³ 152,00 €182,00 €225,00 €273,00 €329,00 €395,00 €472,00 €
1.800 cm³ 171,00 €201,00 €244,00 €292,00 €348,00 €414,00 €491,00 €
2.000 cm³ 190,00 €220,00 €263,00 €311,00 €367,00 €433,00 €510,00 €
2.500 cm³ 237,00 €267,00 €310,00 €359,00 €415,00 €480,00 €557,00 €
3.000 cm³ 285,00 €315,00 €358,00 €406,00 €462,00 €528,00 €605,00 €

Erstzulassung 2014 bis 2020

Benziner

Hubraumanteil 2,00 € je angefangene 100 cm³, zuzüglich des CO2-Anteils. Jahressteuer in Euro.

Benziner, Erstzulassung 2014 bis 2020: Jahressteuer nach Hubraum und CO2-Ausstoß
Hubraum 95 g/km 110 g/km 130 g/km 150 g/km 170 g/km 190 g/km 210 g/km
1.000 cm³ 20,00 €50,00 €90,00 €130,00 €170,00 €210,00 €250,00 €
1.200 cm³ 24,00 €54,00 €94,00 €134,00 €174,00 €214,00 €254,00 €
1.400 cm³ 28,00 €58,00 €98,00 €138,00 €178,00 €218,00 €258,00 €
1.600 cm³ 32,00 €62,00 €102,00 €142,00 €182,00 €222,00 €262,00 €
1.800 cm³ 36,00 €66,00 €106,00 €146,00 €186,00 €226,00 €266,00 €
2.000 cm³ 40,00 €70,00 €110,00 €150,00 €190,00 €230,00 €270,00 €
2.500 cm³ 50,00 €80,00 €120,00 €160,00 €200,00 €240,00 €280,00 €
3.000 cm³ 60,00 €90,00 €130,00 €170,00 €210,00 €250,00 €290,00 €

Diesel

Hubraumanteil 9,50 € je angefangene 100 cm³, zuzüglich des CO2-Anteils. Jahressteuer in Euro.

Diesel, Erstzulassung 2014 bis 2020: Jahressteuer nach Hubraum und CO2-Ausstoß
Hubraum 95 g/km 110 g/km 130 g/km 150 g/km 170 g/km 190 g/km 210 g/km
1.000 cm³ 95,00 €125,00 €165,00 €205,00 €245,00 €285,00 €325,00 €
1.200 cm³ 114,00 €144,00 €184,00 €224,00 €264,00 €304,00 €344,00 €
1.400 cm³ 133,00 €163,00 €203,00 €243,00 €283,00 €323,00 €363,00 €
1.600 cm³ 152,00 €182,00 €222,00 €262,00 €302,00 €342,00 €382,00 €
1.800 cm³ 171,00 €201,00 €241,00 €281,00 €321,00 €361,00 €401,00 €
2.000 cm³ 190,00 €220,00 €260,00 €300,00 €340,00 €380,00 €420,00 €
2.500 cm³ 237,00 €267,00 €307,00 €347,00 €387,00 €427,00 €467,00 €
3.000 cm³ 285,00 €315,00 €355,00 €395,00 €435,00 €475,00 €515,00 €

Wie die Tabelle zu lesen ist

Gerechnet wird je angefangene 100 cm³. Ein Motor mit 1.598 cm³ wird wie 1.600 cm³ besteuert, ein Motor mit 1.601 cm³ dagegen schon wie 1.700 cm³ – die Steuer springt jeweils, sobald ein volles Hundert überschritten ist. Liegt Ihr CO2-Wert zwischen zwei Spalten, liegt auch der Betrag dazwischen; der CO2-Anteil wächst innerhalb einer Stufe gleichmäßig mit jedem Gramm.

Für Erstzulassungen ab 2021 bleiben die ersten 95 g/km frei, danach steigt der Satz von Stufe zu Stufe. Für Erstzulassungen vom 01.07.2009 bis Ende 2020 gilt ein fester Satz von 2,00 € je g/km oberhalb eines Freibetrags. Wie hoch der Freibetrag ist, hängt vom Jahr der Erstzulassung ab – die Tabellen für eine Erstzulassung 2014 bis 2020 zeigen den Freibetrag von 95 g/km, der ab 2014 gilt.

Fahrzeuge, die zwischen dem 05.11.2008 und dem 30.06.2009 erstmals zugelassen wurden, fallen in einen Übergangszeitraum, in dem die günstigere von zwei Berechnungsarten gilt: nach Hubraum und Schadstoffklasse oder nach Hubraum und CO2-Wert. Das lässt sich nicht als Tabelle darstellen – dafür brauchen Sie den Rechner.

Die Sätze 2026

PKW, erstzugelassen ab 01.01.2021

Hubraumanteil je angefangene 100 cm³, dazu der CO2-Anteil. Die CO2-Stufen sind Teilmengentarife: Jede Stufe wird nur auf den Ausstoß in dieser Stufe angewendet.

Hubraumsätze für PKW
Kraftstoff je angefangene 100 cm³
Benzin, Flüssiggas, Erdgas 2,00 €
Diesel 9,50 €
CO2-Stufen ab 2021
CO2-Ausstoß je g/km in dieser Stufe
bis 95 g/km steuerfrei
über 95 bis 115 g/km 2,00 €
über 115 bis 135 g/km 2,20 €
über 135 bis 155 g/km 2,50 €
über 155 bis 175 g/km 2,90 €
über 175 bis 195 g/km 3,40 €
über 195 g/km 4,00 €

Quelle: § 9 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. c KraftStG · Gesetzestext · geprüft am 16.08.2026

PKW, erstzugelassen 01.07.2009 bis 31.12.2020

Derselbe Hubraumanteil wie bei Erstzulassungen ab 01.01.2021, dazu ein linearer CO2-Satz von 2,00 € je g/km oberhalb eines Freibetrags. Der Freibetrag hängt vom Jahr der Erstzulassung ab.

CO2-Freibeträge nach Erstzulassung
Erstzulassung Freibetrag
bis 31.12.2011 120 g/km
bis 31.12.2013 110 g/km
danach 95 g/km

Quelle: § 9 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b KraftStG · Gesetzestext · geprüft am 16.08.2026

Häufige Fragen

Welche Angaben aus dem Fahrzeugschein brauche ich?
Den Hubraum aus Feld P.1 und den CO2-Wert aus Feld V.7. Feld V.9 enthält keinen CO2-Wert, sondern die Angabe zur EU-Typgenehmigung. Bei einer Erstzulassung bis zum 04.11.2008 spielt der CO2-Wert keine Rolle; dann zählt die Schlüsselnummer in Feld 14.1. Vom 05.11.2008 bis zum 30.06.2009 braucht der Rechner beide Werte und nimmt das günstigere Verfahren.
Warum stehen in der Tabelle nicht alle Hubräume?
Die Tabelle zeigt eine Auswahl. Gerechnet wird je angefangene 100 cm³: Ein Wagen mit 1.450 cm³ zahlt denselben Hubraumanteil wie einer mit 1.500 cm³. Liegt Ihr Hubraum zwischen zwei Zeilen, gilt der Betrag der nächsthöheren Zeile nur, wenn Ihr Hubraum, auf volle 100 cm³ aufgerundet, genau den Hubraum dieser Zeile ergibt.
Warum ist der Sprung zwischen zwei CO2-Spalten manchmal so groß?
Bei einer Erstzulassung ab 2021 ist der CO2-Anteil gestaffelt: Jede Stufe wird nur für den Teil des Ausstoßes berechnet, der in sie fällt, und der Satz steigt von Stufe zu Stufe. Die ersten 95 g/km bleiben frei. Deshalb wachsen die Beträge zu höheren Werten hin überproportional.
Gilt die Tabelle auch für mein Wohnmobil oder meinen Anhänger?
Nein. Wohnmobile werden nach Gewicht und Schadstoffklasse besteuert, Anhänger allein nach Gewicht, Motorräder nach Hubraum. Für diese Fahrzeugarten gibt es eigene Rechner.
Sind die Beträge gerundet?
Die Beträge sind auf volle Euro abgerundet, wie im Steuerbescheid. Alle Zwischenschritte werden in Cent gerechnet, damit sich Rundungsfehler nicht aufsummieren.

Quellen und Prüfung

Jeder genannte Steuersatz ist derselbe, mit dem der Kfz-Steuer-Rechner rechnet: geprüft, mit Fundstelle und Prüfdatum hinterlegt und mit dem amtlichen Rechner des Bundesministeriums der Finanzen abgeglichen. Die Quellen mit ihrem Prüfdatum stehen unter Quellen und Prüfung.

Alle Angaben ohne Gewähr. Diese Berechnung gilt für einfache Fälle. Nicht berücksichtigt sind Vergünstigungen, die an die Person des Halters anknüpfen – etwa die für schwerbehinderte Menschen (§ 3a und § 17 KraftStG). Rechtlich maßgebend ist die Steuerfestsetzung durch das zuständige Hauptzollamt.