Zum Inhalt springen

Elektroauto und Kfz-Steuer 2026

Für ein Elektroauto ist die Kfz-Steuer zunächst keine Tarif-, sondern eine Datumsfrage. Solange die Befreiung läuft, zahlen Sie nichts — und der Tag, an dem das endet, steht bereits fest. Erst danach beginnt ein Tarif, und der ist ein anderer als bei jedem Verbrenner: er kennt weder Hubraum noch CO₂-Wert, sondern nur das Gewicht.

Die Befreiung ist eine Uhr mit zwei Zeigern

Der erste Zeiger ist die Frist: 10 Jahre ab dem Tag der Erstzulassung. Der zweite ist ein festes Enddatum, 31.12.2035, das unabhängig davon gilt. Maßgebend ist, welcher zuerst erreicht wird. Wer früh zugelassen hat, schöpft die vollen 10 Jahre aus; wer spät zulässt, bekommt nur noch den Rest bis zum Stichtag.

Ende der Befreiung nach Datum der Erstzulassung
Erstzulassung befreit bis ergibt
01.06.2015 31.05.2025 10,0 Jahre
01.06.2021 31.05.2031 10,0 Jahre
01.06.2025 31.05.2035 10,0 Jahre
01.06.2028 31.12.2035 7,6 Jahre (gekappt)
31.12.2030 31.12.2035 5,0 Jahre (gekappt)

Die letzte Zeile ist der Punkt, den Kaufberatungen selten nennen: eine Erstzulassung am letzten Tag des begünstigten Zeitraums bringt nicht 10 Jahre Steuerfreiheit, sondern rund 5,0. Für Erstzulassungen nach dem 31.12.2030 entfällt die Befreiung ganz.

Ein Fahrzeug mit Erstzulassung vor dem 18.05.2011 war von dieser Regelung nie erfasst. Beim Gebrauchtkauf zählt die Erstzulassung des Fahrzeugs, nicht der Halterwechsel: der verbrauchte Teil der Frist geht mit über.

Was nach der Befreiung fällig wird

Dann greift der Gewichtstarif, und darauf eine Ermäßigung von 50 %. Gerechnet wird je angefangene 200 kg zulässiger Gesamtmasse als Teilmengentarif — die höhere Stufe verteuert also nur den Anteil oberhalb ihrer Grenze.

Jahressteuer nach Ablauf der Befreiung
Zulässige Gesamtmasse Steuer im Jahr
1.400 kg 39,00 €
1.800 kg 50,00 €
2.200 kg 62,00 €
2.600 kg 74,00 €

Zum Vergleich: dasselbe Fahrzeug innerhalb der Frist kostet 0,00 €. Die Ermäßigung von 50 % ist in den Beträgen oben bereits enthalten.

Ihr Fahrzeug ausrechnen

Wählen Sie als Kraftstoff „Elektro“. Dann werden nur noch das Datum der Erstzulassung und die zulässige Gesamtmasse abgefragt; der Rechner nennt im Ergebnis den Tag, bis zu dem die Befreiung läuft.

Feld B der Zulassungsbescheinigung Teil I

Feld J

nur wenn das Fahrzeug ein Saisonkennzeichen führt

Bitte ergänzen Sie noch: Erstzulassung, Fahrzeugklasse.

Der Rechner braucht JavaScript. Das Ende Ihrer Befreiung lesen Sie in der Tabelle oben ab, die Beträge danach in der Tabelle darunter.

Die Regeln 2026

Gewichtstarif bis 3.500 kg

Gilt für Wankelmotoren mit Erstzulassung bis 30.6.2009 und für Elektrofahrzeuge nach Ablauf der Befreiung. Je angefangene 200 kg, Teilmengentarif.

Gewichtstarif je angefangene 200 kg
Gesamtmasse je angefangene 200 kg
bis 2.000 kg 11,25 €
über 2.000 bis 3.000 kg 12,02 €
über 3.000 bis 3.500 kg 12,78 €

Schwerere Fahrzeuge rechnet dieser Rechner nicht. Quelle: § 9 Abs. 1 Nr. 3 KraftStG · Gesetzestext · geprüft am 16.8.2026

Elektrofahrzeuge

Reine Elektrofahrzeuge mit Erstzulassung von 18.5.2011 bis 31.12.2030 sind 10 Jahre ab dem Tag der Erstzulassung von der Steuer befreit, längstens bis 31.12.2035. Danach gilt der Gewichtstarif, ermäßigt um 50 %.

Quelle: § 3d Abs. 1 KraftStG as amended 22.12.2025 (BGBl 2025 I Nr. 342) · Gesetzestext · geprüft am 16.8.2026

Plug-in-Hybride und Verbrenner rechnen Sie im allgemeinen Kfz-Steuer-Rechner; die fertigen Beträge nach Hubraum und CO₂-Ausstoß stehen in der Kfz-Steuer-Tabelle.

Häufige Fragen

Zahle ich für mein Elektroauto überhaupt Kfz-Steuer?
Innerhalb der Befreiungsfrist nicht. Reine Elektrofahrzeuge mit Erstzulassung vom 18.05.2011 bis 31.12.2030 sind 10 Jahre ab dem Tag der Erstzulassung befreit, längstens jedoch bis 31.12.2035. Danach gilt der Gewichtstarif, ermäßigt um 50 Prozent.
Warum bekomme ich weniger als zehn Jahre Befreiung?
Weil neben der Frist eine feste Enddatumsgrenze steht: die Befreiung endet spätestens am 31.12.2035, unabhängig davon, wann die zehn Jahre ablaufen würden. Wer spät zulässt, verliert den Rest. Eine Erstzulassung am 31.12.2030 führt nur noch zu rund 5,0 Jahren.
Gilt die Befreiung auch für Hybride?
Nein. Die Befreiung ist auf reine Elektrofahrzeuge beschränkt. Plug-in-Hybride werden wie Verbrenner nach Hubraum und CO₂-Ausstoß besteuert; rechnen Sie sie im allgemeinen Kfz-Steuer-Rechner.
Wonach richtet sich die Steuer nach Ablauf der Befreiung?
Allein nach der zulässigen Gesamtmasse aus Feld F.2 — es gibt weder Hubraum noch CO₂-Wert. Auf den Betrag des Gewichtstarifs wird anschließend die Ermäßigung von 50 Prozent angewendet.
Ändert ein Halterwechsel die Frist?
Die Befreiung ist an die Erstzulassung des Fahrzeugs geknüpft, nicht an den Halter. Ein gebraucht gekauftes Elektroauto bringt also den bereits verbrauchten Teil der Frist mit.
Was gilt für Erstzulassungen nach dem Ende des begünstigten Zeitraums?
Für Erstzulassungen nach dem 31.12.2030 gibt es keine Befreiung mehr. Dann gilt von Anfang an der Gewichtstarif mit der Ermäßigung von 50 Prozent.

Quellen und Prüfung

Jeder Satz auf dieser Seite stammt aus den geprüften Parameterdateien dieses Rechners, mit Fundstelle und Prüfdatum, und wird gegen den amtlichen Rechner des Bundesministeriums der Finanzen abgeglichen. Die vollständige Liste steht auf der Seite Quellen und Prüfung.

Alle Angaben ohne Gewähr. Diese Berechnung gilt für einfache Fälle. Nicht berücksichtigt sind Vergünstigungen, die an die Person des Halters anknüpfen — etwa die für schwerbehinderte Menschen (§ 3a und § 17 KraftStG). Rechtlich maßgebend ist die Steuerfestsetzung durch das zuständige Hauptzollamt.