Elektroauto und Kfz-Steuer 2026
Für ein Elektroauto ist die Kfz-Steuer zunächst keine Tarif-, sondern eine Datumsfrage. Solange die Befreiung läuft, zahlen Sie nichts – und der Tag, an dem das endet, steht bereits fest. Erst danach beginnt ein Tarif, und der ist ein anderer als bei den meisten Verbrennern: Er kennt weder Hubraum noch CO2-Wert, sondern nur das Gewicht.
Steuersätze mit dem amtlichen Rechner abgeglichen – welche Regel für den berechneten Fall gilt, nur am Gesetzestext geprüft · Wie geprüft wird
Die Befreiung ist eine Uhr mit zwei Zeigern
Der erste Zeiger ist die Frist: 10 Jahre ab dem Tag der Erstzulassung. Der zweite ist ein festes Enddatum, 31.12.2035, das unabhängig davon gilt. Maßgebend ist, welcher zuerst erreicht wird. Wer früh zugelassen hat, schöpft die vollen 10 Jahre aus; wer spät zulässt, bekommt nur noch den Rest bis zum Stichtag.
| Erstzulassung | befreit bis | ergibt |
|---|---|---|
| 01.06.2015 | 31.05.2025 | 10,0 Jahre |
| 01.06.2021 | 31.05.2031 | 10,0 Jahre |
| 01.06.2025 | 31.05.2035 | 10,0 Jahre |
| 01.06.2028 | 31.12.2035 | 7,6 Jahre (gekappt) |
| 31.12.2030 | 31.12.2035 | 5,0 Jahre (gekappt) |
Die letzte Zeile zeigt den äußersten Fall: Eine Erstzulassung am letzten Tag des begünstigten Zeitraums bringt nicht 10 Jahre Steuerfreiheit, sondern rund 5,0. Für Erstzulassungen nach dem 31.12.2030 entfällt die Befreiung ganz.
Ein Fahrzeug mit Erstzulassung vor dem 18.05.2011 war von dieser Regelung nie erfasst. Beim Gebrauchtkauf zählt die Erstzulassung des Fahrzeugs, nicht der Halterwechsel: Der neue Halter erhält nur den Teil der Befreiung, der noch nicht abgelaufen ist.
Was nach der Befreiung fällig wird
Nach Ablauf der Befreiung greift der Gewichtstarif, ermäßigt um 50 %. Gerechnet wird je angefangene 200 kg zulässiger Gesamtmasse als Teilmengentarif – die höhere Stufe verteuert also nur den Anteil oberhalb ihrer Grenze.
| Zulässige Gesamtmasse | Steuer im Jahr |
|---|---|
| 1.400 kg | 39,00 € |
| 1.800 kg | 50,00 € |
| 2.200 kg | 62,00 € |
| 2.600 kg | 74,00 € |
Zum Vergleich: Dasselbe Fahrzeug innerhalb der Frist kostet 0,00 €. Die Ermäßigung von 50 % ist in den Beträgen nach Ablauf der Befreiung bereits enthalten; sie sind mit demselben Rechenweg wie im Rechner ermittelt und auf volle Euro abgerundet.
Steuer für Ihr Fahrzeug berechnen
Das Formular fragt zuerst nach der Erstzulassung und der Fahrzeugklasse; für einen gewöhnlichen Pkw ist das „M1 – Personenkraftwagen“. Danach erscheint die besondere Zweckbestimmung, für einen gewöhnlichen Pkw „Keine“, und erst dann die Auswahl des Kraftstoffs. Wählen Sie dort „Elektro“, fehlt nur noch die zulässige Gesamtmasse. Der Rechner nennt im Ergebnis den Tag, bis zu dem die Befreiung läuft.
Ihre Angaben sind noch nicht vollständig
Der Rechner braucht JavaScript. Die Tabelle „Ende der Befreiung nach Datum der Erstzulassung“ zeigt Beispiele. Für jede andere Erstzulassung vom 18.05.2011 bis 31.12.2030 ist der letzte steuerfreie Tag der Tag vor dem 10. Jahrestag der Erstzulassung, spätestens der 31.12.2035. Die Beträge danach nennt die Tabelle „Jahressteuer nach Ablauf der Befreiung“ für einige Gewichte.
Die Regeln 2026
Gewichtstarif bis 3.500 kg
Gilt für Nutzfahrzeuge der Klasse N1 und andere Kraftfahrzeuge ohne eigenen Tarif, für Kranken- und Leichenwagen, für Fahrzeuge mit Wankelmotor und Erstzulassung bis 30.06.2009 und für Elektrofahrzeuge nach Ablauf der Befreiung. Je angefangene 200 kg, Teilmengentarif.
| Gesamtmasse | je angefangene 200 kg |
|---|---|
| bis 2.000 kg | 11,25 € |
| über 2.000 bis 3.000 kg | 12,02 € |
| über 3.000 bis 3.500 kg | 12,78 € |
Oberhalb von 3.500 kg gilt dieser Tarif nicht; Wohnmobile und Anhänger haben eigene Staffeln. Quelle: § 9 Abs. 1 Nr. 3 KraftStG · Gesetzestext · geprüft am 16.08.2026
Elektrofahrzeuge
Reine Elektrofahrzeuge mit Erstzulassung vom 18.05.2011 bis 31.12.2030 sind 10 Jahre ab dem Tag der Erstzulassung von der Steuer befreit, längstens bis 31.12.2035. Danach gilt der Gewichtstarif, ermäßigt um 50 %.
Quelle: § 3d Abs. 1 KraftStG · Gesetzestext · geprüft am 16.08.2026
Die Steuer für Plug-in-Hybride und Verbrenner berechnen Sie im allgemeinen Kfz-Steuer-Rechner; die fertigen Beträge nach Hubraum und CO2-Ausstoß stehen in der Kfz-Steuer-Tabelle.
Häufige Fragen
- Zahle ich für mein Elektroauto überhaupt Kfz-Steuer?
- Innerhalb der Befreiungsfrist nicht. Reine Elektrofahrzeuge mit Erstzulassung vom 18.05.2011 bis 31.12.2030 sind 10 Jahre ab dem Tag der Erstzulassung befreit, längstens jedoch bis 31.12.2035. Danach gilt der Gewichtstarif, ermäßigt um 50 Prozent.
- Warum bekomme ich weniger als zehn Jahre Befreiung?
- Weil neben der Frist ein festes Enddatum steht: Die Befreiung endet spätestens am 31.12.2035, unabhängig davon, wann die zehn Jahre ablaufen würden. Wer spät zulässt, verliert den Rest der Frist. Eine Erstzulassung am 31.12.2030 führt nur noch zu rund 5,0 Jahren.
- Gilt die Befreiung auch für Hybride?
- Nein. Die Befreiung ist auf reine Elektrofahrzeuge beschränkt. Plug-in-Hybride werden wie Verbrenner nach Hubraum und CO2-Ausstoß besteuert; ihre Steuer berechnen Sie im allgemeinen Kfz-Steuer-Rechner.
- Wonach richtet sich die Steuer nach Ablauf der Befreiung?
- Allein nach der zulässigen Gesamtmasse aus Feld F.2 – Hubraum und CO2-Wert spielen keine Rolle. Auf den Betrag des Gewichtstarifs wird anschließend die Ermäßigung von 50 Prozent angewendet.
- Ändert ein Halterwechsel die Frist?
- Die Befreiung ist an die Erstzulassung des Fahrzeugs geknüpft, nicht an den Halter. Wer ein Elektroauto gebraucht kauft, erhält also nur den Teil der Befreiung, der noch nicht abgelaufen ist.
- Was gilt für Erstzulassungen nach dem Ende des begünstigten Zeitraums?
- Für Erstzulassungen nach dem 31.12.2030 gibt es keine Befreiung mehr. Dann gilt von Anfang an der Gewichtstarif mit der Ermäßigung von 50 Prozent.
Quellen und Prüfung
Jeder genannte Steuersatz ist derselbe, mit dem der Kfz-Steuer-Rechner rechnet: geprüft, mit Fundstelle und Prüfdatum hinterlegt und mit dem amtlichen Rechner des Bundesministeriums der Finanzen abgeglichen. Die Quellen mit ihrem Prüfdatum stehen unter Quellen und Prüfung.
Alle Angaben ohne Gewähr. Diese Berechnung gilt für einfache Fälle. Nicht berücksichtigt sind Vergünstigungen, die an die Person des Halters anknüpfen – etwa die für schwerbehinderte Menschen (§ 3a und § 17 KraftStG). Rechtlich maßgebend ist die Steuerfestsetzung durch das zuständige Hauptzollamt.