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Kfz-Steuer-Rechner 2026

Der Rechner ermittelt die Jahressteuer nach dem Kraftfahrzeugsteuergesetz schon während der Eingabe und nennt zu jedem Rechenschritt die Vorschrift.

Mit dem amtlichen Rechner abgeglichen · Wie geprüft wird

Rechner

Angaben zum Fahrzeug

Feld B der Zulassungsbescheinigung Teil I

Feld J

Feld 4 / Aufbauart

Feld P.3

Feld P.1

Feld V.7 der Zulassungsbescheinigung Teil I

Beispielwerte. Überschreiben Sie sie mit den Angaben aus Ihrer Zulassungsbescheinigung.

Kfz-Steuer pro Jahr

128,00 €

Verbindlich ist allein der Bescheid des zuständigen Hauptzollamts.

Hubraum-Anteil
32,00 €
CO₂-Anteil
96,50 €
Abrundung auf volle Euro
-0,50 €

Mit amtlichem Rechner abgeglichen

Rechtsstand 2026 · Parameter geprüft am 16.08.2026 · Quellen und Prüfung

Was das Gesetz Ihnen einräumt

Halbjährlich zahlen dürfen Sie erst bei mehr als 500 € Jahressteuer, vierteljährlich bei mehr als 1.000 €.

Nach Gesetzestext

§ 11 Abs. 2 KraftStG · gelesen am 21.08.2026 · Quellen und Prüfung

Berechnung der Kfz-Steuer, Schritt für Schritt
PositionWert / RechenwegBetragFundstelle
Hubraum-Anteil1.600 cm³ → 16 × 2,00 €32,00 €§ 8 Nr. 1 Buchst. b KraftStG · § 9 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b und c KraftStG
CO₂-Anteil0–95 g/km: frei · 95–115 g/km: 20 × 2,00 € · 115–135 g/km: 20 × 2,20 € · 135–140 g/km: 5 × 2,50 €96,50 €§ 8 Nr. 1 Buchst. b KraftStG · § 9 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. c KraftStG
Abrundung auf volle Euro128,50 € → 128,00 €-0,50 €§ 11 Abs. 5 KraftStG
Kfz-Steuer pro Jahr128,00 €
  • Diese Berechnung gilt für einfache Fälle. Nicht berücksichtigt sind Vergünstigungen, die an die Person des Halters anknüpfen – etwa die für schwerbehinderte Menschen (§ 3a und § 17 KraftStG).

Der Rechner braucht JavaScript. Die vollständigen Steuersätze stehen unter „Die Steuersätze 2026“, und die fertig berechneten Beträge nach Hubraum und CO2-Ausstoß finden Sie in der Kfz-Steuer-Tabelle.

So wird gerechnet

  1. 1. Die Fahrzeugart bestimmt den Tarif. PKW, Krafträder, Wohnmobile, Anhänger und Oldtimer werden nach jeweils eigenen Vorschriften besteuert. Das Formular fragt deshalb nur die Felder ab, die für die gewählte Art überhaupt zählen.
  2. 2. Bei PKW entscheidet das Datum der Erstzulassung. Ältere Fahrzeuge werden nach Hubraum und Schadstoffklasse besteuert, neuere nach Hubraum und CO2-Ausstoß. Für Erstzulassungen in einem Übergangszeitraum wird nach beiden Verfahren gerechnet und der niedrigere Betrag erhoben.
  3. 3. Angefangene Einheiten zählen voll. Das Gesetz rechnet je angefangene 100 cm³, 25 cm³ oder 200 kg. Aus 1.598 cm³ werden also 16 Einheiten, nicht 15,98.
  4. 4. Jeder Satz gilt nur innerhalb seiner Stufe. Die CO2-Stufen und die Gewichtsstufen sind Teilmengentarife. Ein höherer Wert verteuert nur den Anteil oberhalb der jeweiligen Grenze, nicht die gesamte Menge.
  5. 5. Befreiungen und Höchstbeträge greifen zum Schluss. Elektrofahrzeuge in der Befreiungsfrist zahlen nichts. Beim Anhänger deckelt ein Höchstbetrag das Ergebnis immer, beim Wohnmobil nur in den besseren Schadstoffklassen ab S2 – bei S1 und schlechter steigt der Betrag mit dem Gewicht weiter.
  6. 6. Ein Saisonkennzeichen kürzt taggenau. Der Jahresbetrag wird mit der Zahl der Tage des Zeitraums multipliziert und durch 365 geteilt. Erst danach wird auf volle Euro abgerundet.

Die Stufen als Bild

Der Satz je g/km, Stufe für Stufe: waagerecht der Ausstoß, senkrecht der Betrag je g/km innerhalb der jeweiligen Stufe. Jeder Satz gilt nur für die Gramm innerhalb seiner Stufe; wer eine Stufengrenze überschreitet, zahlt den höheren Satz deshalb nur für die Gramm oberhalb dieser Grenze. Der Punkt markiert das Beispiel: 140 g/km, in der Stufe mit 2,50 € je g/km. Erstellt aus denselben Werten, die der Rechner verwendet; die Beträge stehen in der Tabelle „CO2-Stufen ab 2021“.

Warum der Diesel so viel mehr kostet

Bei Pkw, die nach Hubraum und CO2-Ausstoß besteuert werden, steckt der Unterschied allein im Hubraumanteil: 2,00 € je angefangene 100 cm³ beim Benziner, 9,50 € beim Diesel. Der CO2-Anteil wird für beide gleich berechnet. Daraus folgt eine Zahl, die man sich merken kann – 7,50 € je angefangene 100 cm³, jedes Jahr, unabhängig vom Ausstoß.

Jahressteuer bei gleichem Hubraum und gleichem CO2-Ausstoß von 140 g/km
Hubraum Benziner Diesel Mehrsteuer im Jahr
1.200 cm³ 120,00 € 210,00 € 90,00 €
1.600 cm³ 128,00 € 248,00 € 120,00 €
2.000 cm³ 136,00 € 286,00 € 150,00 €
3.000 cm³ 156,00 € 381,00 € 225,00 €

Erstzulassung 2022, beide Fahrzeuge mit 140 g/km, damit nur der Kraftstoff variiert.

Der niedrigere Verbrauch des Diesels hilft steuerlich kaum: Selbst wenn er 20 g/km weniger ausstößt als der Benziner, bleibt er bei 1.600 cm³ mit 203,00 € gegenüber 128,00 € deutlich teurer. Bei diesem Diesel ist der CO2-Anteil der kleinere der beiden Anteile, der Hubraumanteil der größere: Der CO2-Vorteil senkt nur den kleineren, der Kraftstoffnachteil erhöht den größeren.

Ob sich das über den geringeren Verbrauch ausgleicht, hängt vom Preisunterschied an der Zapfsäule und von Ihrer Jahresfahrleistung ab. Diese Rechnung enthält dieser Rechner bewusst nicht: Er berechnet ausschließlich die Steuer, und für Kraftstoffpreise liegt ihm keine geprüfte Quelle vor. Die Mehrsteuer des Diesels ist dagegen fest und jedes Jahr gleich.

Einzelne Fahrzeugarten

Für jede dieser Fahrzeugarten hängt die Rechnung von einer eigenen Besonderheit ab. Die Kfz-Steuer-Tabelle und der Spritkosten-Rechner gehören zu keiner Fahrzeugart.

  • Motorrad – die zwei Grenzen, an denen die Steuerbefreiung für 125er endet
  • Wohnmobil – warum nur die besseren Schadstoffklassen einen Höchstbetrag haben
  • Anhänger – warum die Stützlast vom zulässigen Gesamtgewicht abgezogen wird
  • Elektroauto – wann die zehnjährige Befreiung endet und wann sie vorzeitig gekappt wird
  • Oldtimer – ab welchem Hubraum sich das H-Kennzeichen steuerlich lohnt
  • Kfz-Steuer-Tabelle – fertige Beträge nach Hubraum und CO2, ohne Eingabe
  • Spritkosten-Rechner – was Kraftstoff oder Strom kostet: eine reine Rechnung aus Ihren eigenen Eingaben, ohne amtliche Quelle und ohne Prüfdatum

Die Steuersätze 2026

Alle Sätze sind dieselben geprüften Werte, mit denen der Rechner rechnet, jeweils mit der Vorschrift und dem Datum der letzten Prüfung.

PKW, erstzugelassen ab 01.01.2021

Hubraumanteil je angefangene 100 cm³, dazu der CO2-Anteil. Die CO2-Stufen sind Teilmengentarife: Jede Stufe wird nur auf den Ausstoß in dieser Stufe angewendet.

Hubraumsätze für PKW
Kraftstoff je angefangene 100 cm³
Benzin, Flüssiggas, Erdgas 2,00 €
Diesel 9,50 €
CO2-Stufen ab 2021
CO2-Ausstoß je g/km in dieser Stufe
bis 95 g/km steuerfrei
über 95 bis 115 g/km 2,00 €
über 115 bis 135 g/km 2,20 €
über 135 bis 155 g/km 2,50 €
über 155 bis 175 g/km 2,90 €
über 175 bis 195 g/km 3,40 €
über 195 g/km 4,00 €

Quelle: § 9 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. c KraftStG · Gesetzestext · geprüft am 16.08.2026

PKW, erstzugelassen 01.07.2009 bis 31.12.2020

Derselbe Hubraumanteil wie bei Erstzulassungen ab 01.01.2021, dazu ein linearer CO2-Satz von 2,00 € je g/km oberhalb eines Freibetrags. Der Freibetrag hängt vom Jahr der Erstzulassung ab.

CO2-Freibeträge nach Erstzulassung
Erstzulassung Freibetrag
bis 31.12.2011 120 g/km
bis 31.12.2013 110 g/km
danach 95 g/km

Quelle: § 9 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b KraftStG · Gesetzestext · geprüft am 16.08.2026

PKW, erstzugelassen bis 04.11.2008

Hier zählt neben dem Hubraum die Schadstoffklasse, kein CO2-Wert. Die Klasse steckt in den letzten beiden Stellen von Feld 14.1 der Zulassungsbescheinigung. Für Erstzulassungen vom 05.11.2008 bis 30.06.2009 wird die Steuer sowohl nach Schadstoffklasse als auch nach CO2-Wert berechnet und der niedrigere Betrag erhoben.

Schadstoffklassensätze je angefangene 100 cm³
Schadstoffklasse Benzin Diesel
Euro 3 und besser, außerdem 3-Liter-Autos 6,75 € 15,44 €
Euro 2 7,36 € 16,05 €
Euro 1 15,13 € 27,35 €
übrige, ohne Fahrverbot bei Ozonalarm 21,07 € 33,29 €
übrige, mit Fahrverbot bei Ozonalarm 25,36 € 37,58 €

Sätze je angefangene 100 cm³. Quelle: § 9 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a, Doppelbuchst. aa–ee KraftStG · Gesetzestext · geprüft am 16.08.2026

Krafträder

1,84 € je angefangene 25 cm³, unabhängig von Schadstoffklasse und CO2. Krafträder über 50 bis 125 cm³ mit höchstens 11 kW (Leichtkrafträder) sind zulassungsfrei und deshalb von der Steuer befreit.

Tarif: § 9 Abs. 1 Nr. 1 KraftStG · Gesetzestext · geprüft am 16.08.2026

Befreiung: § 2 Satz 1 Nr. 10 FZV (Fahrzeug-Zulassungsverordnung vom 20.07.2023, BGBl. 2023 I Nr. 199) – Definition „Leichtkraftrad“; steuerlich mittelbar über § 3 Abs. 3 FZV und § 3 Nr. 1 KraftStG · Verordnungstext · geprüft am 19.08.2026

Wohnmobile

Nach zulässiger Gesamtmasse und Schadstoffklasse, je angefangene 200 kg, als Teilmengentarif: Jede Stufe gilt nur für den Anteil der Masse, der in diese Stufe fällt.

Wohnmobilsätze je angefangene 200 kg
Gesamtmasse mindestens S4S2 oder S3S1schlechter als S1
bis 2.000 kg 16,00 €24,00 €40,00 €40,00 €
über 2.000 bis 5.000 kg 10,00 €10,00 €10,00 €10,00 €
über 5.000 bis 12.000 kg 10,00 €10,00 €15,00 €15,00 €
über 12.000 kg 10,00 €10,00 €25,00 €25,00 €
Höchstbetrag im Jahr 800,00 € 1.000,00 € kein Höchstbetrag kein Höchstbetrag

Quelle: § 9 Abs. 1 Nr. 2a KraftStG · Gesetzestext · geprüft am 22.08.2026

Anhänger

7,46 € je angefangene 200 kg, höchstens 373,24 € im Jahr. Bei Sattelanhängern wird die Aufliegelast, bei Starrdeichsel- und Zentralachsanhängern die Stützlast vorher von der zulässigen Gesamtmasse abgezogen: Diese Last gehört bereits zur Gesamtmasse des Zugfahrzeugs.

Quelle: § 9 Abs. 1 Nr. 5 KraftStG · Gesetzestext · geprüft am 16.08.2026

Gewichtstarif bis 3.500 kg

Gilt für Nutzfahrzeuge der Klasse N1 und andere Kraftfahrzeuge ohne eigenen Tarif, für Kranken- und Leichenwagen, für Fahrzeuge mit Wankelmotor und Erstzulassung bis 30.06.2009 und für Elektrofahrzeuge nach Ablauf der Befreiung. Je angefangene 200 kg, Teilmengentarif.

Gewichtstarif je angefangene 200 kg
Gesamtmasse je angefangene 200 kg
bis 2.000 kg 11,25 €
über 2.000 bis 3.000 kg 12,02 €
über 3.000 bis 3.500 kg 12,78 €

Oberhalb von 3.500 kg gilt dieser Tarif nicht; Wohnmobile und Anhänger haben eigene Staffeln. Quelle: § 9 Abs. 1 Nr. 3 KraftStG · Gesetzestext · geprüft am 16.08.2026

Elektrofahrzeuge

Reine Elektrofahrzeuge mit Erstzulassung vom 18.05.2011 bis 31.12.2030 sind 10 Jahre ab dem Tag der Erstzulassung von der Steuer befreit, längstens bis 31.12.2035. Danach gilt der Gewichtstarif, ermäßigt um 50 %.

Quelle: § 3d Abs. 1 KraftStG · Gesetzestext · geprüft am 16.08.2026

Oldtimer mit H-Kennzeichen

Ein fester Jahresbetrag statt des normalen Tarifs: 46,02 € für Krafträder, 191,73 € für alle übrigen Fahrzeuge, Wohnmobile eingeschlossen.

Quelle: § 9 Abs. 4 KraftStG · Gesetzestext · geprüft am 16.08.2026

Häufige Fragen

Woher nehme ich die Angaben für den Rechner?
Alle Werte stehen in der Zulassungsbescheinigung Teil I: das Datum der Erstzulassung in Feld B, der Hubraum in Feld P.1, die Nennleistung in Feld P.2, der Kraftstoff in Feld P.3, die zulässige Gesamtmasse in Feld F.2 und der CO2-Wert in Feld V.7. Die Schadstoffklasse älterer Fahrzeuge steckt in den letzten beiden Stellen von Feld 14.1.
Ist das Ergebnis verbindlich?
Nein. Verbindlich ist allein der Steuerbescheid des zuständigen Hauptzollamts. Dieser Rechner bildet den gesetzlichen Tarif nach und zeigt jeden Rechenschritt, damit Sie einen Bescheid nachprüfen können.
Warum ist der Betrag immer glatt in Euro?
Die Jahressteuer wird auf volle Euro abgerundet. Der Rechner rundet erst ganz am Ende, nach allen Zwischenschritten, genau wie der amtliche Rechner.
Wie wirkt sich ein Saisonkennzeichen aus?
Die Jahressteuer wird taggenau auf den Zulassungszeitraum gekürzt: Jahresbetrag mal Anzahl der Tage im Zeitraum, geteilt durch 365. Ein Mindestbetrag existiert nicht, ein Saisonkennzeichen läuft aber über mindestens zwei und höchstens elf Monate.
Was gilt für Elektroautos?
Reine Elektrofahrzeuge sind bis zu zehn Jahre ab Erstzulassung von der Steuer befreit, sofern die Erstzulassung im begünstigten Zeitraum liegt. Nach Ablauf wird nach Gewicht besteuert, mit einer Ermäßigung von 50 Prozent.
Für welche Fahrzeuge rechnet dieser Rechner nicht?
Nutzfahrzeuge über 3.500 kg zulässiger Gesamtmasse, die nach Gewicht und zusätzlich nach Schadstoff- und Geräuschemissionen besteuert werden, sowie Fahrzeuge mit Schadstoffschlüsseln, die in der amtlichen Tabelle keiner Klasse zugeordnet sind. In diesen Fällen setzt das Hauptzollamt den Betrag fest. Beim Pkw rechnet der Rechner nach Gewicht außerdem nur bis 3.500 kg zulässiger Gesamtmasse; für Wohnmobile und Anhänger rechnet er auch oberhalb dieser Grenze.

Quellen und Prüfung

Jeder Wert in diesem Rechner ist mit Fundstelle und Prüfdatum hinterlegt. Die meisten werden zusätzlich mit dem amtlichen Rechner des Bundesministeriums der Finanzen abgeglichen. Für einige Teile des Rechners kann das amtliche Formular die betreffenden Fälle nicht abbilden; diese Teile sind auf der Seite Quellen und Prüfung einzeln aufgeführt.