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Kfz-Steuer-Rechner 2026

Berechnet die jährliche Kraftfahrzeugsteuer nach dem Kraftfahrzeugsteuergesetz und zeigt jeden Rechenschritt einzeln, mit der Vorschrift, auf der er beruht. Verbindlich ist allein der Bescheid des zuständigen Hauptzollamts.

Rechner

Feld B der Zulassungsbescheinigung Teil I

Feld J

nur wenn das Fahrzeug ein Saisonkennzeichen führt

Bitte ergänzen Sie noch: Erstzulassung, Fahrzeugklasse.

Der Rechner braucht JavaScript. Die vollständigen Steuersätze stehen weiter unten auf dieser Seite, und die fertig gerechneten Beträge nach Hubraum und CO₂-Ausstoß finden Sie in der Kfz-Steuer-Tabelle.

So wird gerechnet

  1. 1. Fahrzeugart bestimmt den Tarif. PKW, Krafträder, Wohnmobile, Anhänger und Oldtimer werden nach jeweils eigenen Vorschriften besteuert. Das Formular fragt deshalb nur die Felder ab, die für die gewählte Art überhaupt zählen.
  2. 2. Bei PKW entscheidet das Datum der Erstzulassung. Ältere Fahrzeuge werden nach Hubraum und Schadstoffklasse besteuert, neuere nach Hubraum und CO₂-Ausstoß. Für einen Übergangszeitraum werden beide Verfahren gerechnet und der niedrigere Betrag erhoben.
  3. 3. Angefangene Einheiten zählen voll. Das Gesetz rechnet „je angefangene“ 100 cm³, 25 cm³ oder 200 kg. Aus 1.598 cm³ werden also 16 Einheiten, nicht 15,98.
  4. 4. Stufentarife gelten nur für ihren eigenen Anteil. Die CO₂-Stufen und die Gewichtsstufen sind Teilmengentarife. Ein höherer Wert verteuert nur den Anteil oberhalb der jeweiligen Grenze, nicht rückwirkend die gesamte Menge.
  5. 5. Befreiungen und Höchstbeträge greifen zum Schluss. Elektrofahrzeuge in der Befreiungsfrist zahlen nichts; bei Wohnmobilen und Anhängern deckelt ein Höchstbetrag das Ergebnis.
  6. 6. Ein Saisonkennzeichen kürzt taggenau. Der Jahresbetrag wird mit der Zahl der Tage des Zeitraums multipliziert und durch 365 geteilt. Erst danach wird auf volle Euro abgerundet.

Warum der Diesel so viel mehr kostet

Der Unterschied steckt allein im Hubraumanteil: 2,00 € je angefangene 100 cm³ beim Benziner, 9,50 € beim Diesel. Der CO₂-Anteil ist für beide derselbe. Daraus folgt eine Zahl, die man sich merken kann — 7,50 € je angefangene 100 cm³, jedes Jahr, unabhängig vom Ausstoß.

Jahressteuer bei gleichem Hubraum und gleichem CO₂-Ausstoß von 140 g/km
Hubraum Benziner Diesel Mehrsteuer im Jahr
1.200 cm³ 120,00 € 210,00 € 90,00 €
1.600 cm³ 128,00 € 248,00 € 120,00 €
2.000 cm³ 136,00 € 286,00 € 150,00 €
3.000 cm³ 156,00 € 381,00 € 225,00 €

Erstzulassung 2022, beide Fahrzeuge mit 140 g/km, damit nur der Kraftstoff variiert.

Der niedrigere Verbrauch des Diesels hilft steuerlich kaum: Selbst wenn er 20 g/km weniger ausstößt als der Benziner, bleibt er bei 1.600 cm³ mit 203,00 € gegenüber 128,00 € deutlich teurer. Der CO₂-Vorteil wirkt auf den kleineren der beiden Anteile, der Kraftstoffnachteil auf den größeren.

Ob sich das über den geringeren Verbrauch ausgleicht, hängt vom Preisunterschied an der Zapfsäule und von Ihrer Jahresfahrleistung ab. Diese Rechnung enthält dieser Rechner bewusst nicht: Er rechnet ausschließlich die Steuer, und für Kraftstoffpreise gibt es hier keine geprüfte Quelle. Die Mehrsteuer oben ist dagegen fest und jedes Jahr gleich.

Seiten zu einzelnen Fahrzeugarten

Jede dieser Seiten erklärt die Besonderheit, an der die Rechnung für diese Fahrzeugart tatsächlich hängt. Die beiden letzten Einträge gehören zu keiner Fahrzeugart: eine fertige Tabelle und die Kosten für Kraftstoff oder Strom.

Die Steuersätze 2026

Alle Sätze stammen aus den geprüften Parameterdateien dieses Rechners. Jede Tabelle nennt die Vorschrift und das Datum der letzten Prüfung.

PKW, erstzugelassen ab 1.1.2021

Hubraumanteil je angefangene 100 cm³, dazu der CO₂-Anteil. Die CO₂-Stufen sind Teilmengentarife: jede Stufe wird nur auf den Ausstoß in dieser Stufe angewendet.

Hubraumsätze für PKW
Kraftstoff je angefangene 100 cm³
Benzin, Flüssiggas, Erdgas 2,00 €
Diesel 9,50 €
CO₂-Stufen ab 2021
CO₂-Ausstoß je g/km in dieser Stufe
bis 95 g/km steuerfrei
über 95 bis 115 g/km 2,00 €
über 115 bis 135 g/km 2,20 €
über 135 bis 155 g/km 2,50 €
über 155 bis 175 g/km 2,90 €
über 175 bis 195 g/km 3,40 €
über 195 g/km 4,00 €

Quelle: § 9 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. c KraftStG · Gesetzestext · geprüft am 16.8.2026

PKW, erstzugelassen 1.7.2009 bis 31.12.2020

Derselbe Hubraumanteil wie oben, dazu ein linearer CO₂-Satz von 2,00 € je g/km oberhalb eines Freibetrags. Der Freibetrag hängt vom Jahr der Erstzulassung ab.

CO₂-Freibeträge nach Erstzulassung
Erstzulassung Freibetrag
bis 31.12.2011 120 g/km
bis 31.12.2013 110 g/km
danach 95 g/km

Quelle: § 9 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b KraftStG · Gesetzestext · geprüft am 16.8.2026

PKW, erstzugelassen bis 4.11.2008

Hier zählt allein die Schadstoffklasse, kein CO₂-Wert. Die Klasse steckt in den letzten beiden Stellen von Feld 14.1 der Zulassungsbescheinigung. Für Erstzulassungen vom 5.11.2008 bis 30.6.2009 werden beide Verfahren gerechnet und der niedrigere Betrag erhoben.

Schadstoffklassensätze je angefangene 100 cm³
Schadstoffklasse Benzin Diesel
Euro 3 und besser, außerdem 3-Liter-Autos 6,75 € 15,44 €
Euro 2 7,36 € 16,05 €
Euro 1 15,13 € 27,35 €
übrige, ohne Fahrverbot bei Ozonalarm 21,07 € 33,29 €
übrige, mit Fahrverbot bei Ozonalarm 25,36 € 37,58 €

Sätze je angefangene 100 cm³. Quelle: § 9 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a, Doppelbuchst. aa–ee KraftStG · Gesetzestext · geprüft am 16.8.2026

Krafträder

1,84 € je angefangene 25 cm³, unabhängig von Schadstoffklasse und CO₂. Krafträder bis 125  cm³ und höchstens 11 kW sind von der Steuer befreit.

Quelle: § 9 Abs. 1 Nr. 1 KraftStG · Gesetzestext · geprüft am 16.8.2026

Wohnmobile

Nach zulässiger Gesamtmasse und Schadstoffklasse, je angefangene 200 kg, ebenfalls als Teilmengentarif.

Wohnmobilsätze je angefangene 200 kg
Gesamtmasse mindestens S4S2 oder S3S1schlechter als S1
bis 2.000 kg 16,00 €24,00 €40,00 €40,00 €
über 2.000 bis 5.000 kg 10,00 €10,00 €10,00 €10,00 €
über 5.000 bis 12.000 kg 10,00 €10,00 €15,00 €15,00 €
über 12.000 kg 10,00 €10,00 €25,00 €25,00 €
Höchstbetrag im Jahr 800,00 € 1.000,00 € kein Höchstbetrag kein Höchstbetrag

Quelle: § 9 Abs. 1 Nr. 2a KraftStG · Gesetzestext · geprüft am 22.8.2026

Anhänger

7,46 € je angefangene 200 kg, höchstens 373,24 € im Jahr. Bei Sattelanhängern wird die Aufliegelast, bei Starrdeichsel- und Zentralachsanhängern die Stützlast vorher von der zulässigen Gesamtmasse abgezogen: diese Last gehört bereits zur Gesamtmasse des Zugfahrzeugs.

Quelle: § 9 Abs. 1 Nr. 5 KraftStG · Gesetzestext · geprüft am 16.8.2026

Gewichtstarif bis 3.500 kg

Gilt für Wankelmotoren mit Erstzulassung bis 30.6.2009 und für Elektrofahrzeuge nach Ablauf der Befreiung. Je angefangene 200 kg, Teilmengentarif.

Gewichtstarif je angefangene 200 kg
Gesamtmasse je angefangene 200 kg
bis 2.000 kg 11,25 €
über 2.000 bis 3.000 kg 12,02 €
über 3.000 bis 3.500 kg 12,78 €

Schwerere Fahrzeuge rechnet dieser Rechner nicht. Quelle: § 9 Abs. 1 Nr. 3 KraftStG · Gesetzestext · geprüft am 16.8.2026

Elektrofahrzeuge

Reine Elektrofahrzeuge mit Erstzulassung von 18.5.2011 bis 31.12.2030 sind 10 Jahre ab dem Tag der Erstzulassung von der Steuer befreit, längstens bis 31.12.2035. Danach gilt der Gewichtstarif, ermäßigt um 50 %.

Quelle: § 3d Abs. 1 KraftStG as amended 22.12.2025 (BGBl 2025 I Nr. 342) · Gesetzestext · geprüft am 16.8.2026

Oldtimer mit H-Kennzeichen

Ein fester Jahresbetrag statt des normalen Tarifs: 46,02 € für Krafträder, 191,73 € für alle übrigen Fahrzeuge, Wohnmobile eingeschlossen.

Quelle: § 9 Abs. 4 KraftStG · Gesetzestext · geprüft am 16.8.2026

Häufige Fragen

Woher nehme ich die Angaben für den Rechner?
Alle Werte stehen in der Zulassungsbescheinigung Teil I: das Datum der Erstzulassung in Feld B, der Hubraum in Feld P.1, die Nennleistung in Feld P.2, der Kraftstoff in Feld P.3, die zulässige Gesamtmasse in Feld F.2 und der CO₂-Wert in Feld V.7. Die Schadstoffklasse älterer Fahrzeuge steckt in den letzten beiden Stellen von Feld 14.1.
Ist das Ergebnis verbindlich?
Nein. Verbindlich ist allein der Steuerbescheid des zuständigen Hauptzollamts. Dieser Rechner bildet den gesetzlichen Tarif nach und zeigt jeden Rechenschritt, damit Sie einen Bescheid nachprüfen können.
Warum ist der Betrag immer glatt in Euro?
Die Jahressteuer wird auf volle Euro abgerundet. Der Rechner rundet erst ganz am Ende, nach allen Zwischenschritten, genau wie der amtliche Rechner.
Wie wirkt sich ein Saisonkennzeichen aus?
Die Jahressteuer wird taggenau auf den Zulassungszeitraum gekürzt: Jahresbetrag mal Anzahl der Tage im Zeitraum, geteilt durch 365. Ein Mindestbetrag existiert nicht, ein Saisonkennzeichen läuft aber über mindestens zwei und höchstens elf Monate.
Was gilt für Elektroautos?
Reine Elektrofahrzeuge sind für zehn Jahre ab Erstzulassung von der Steuer befreit, sofern die Erstzulassung im begünstigten Zeitraum liegt. Nach Ablauf wird nach Gewicht besteuert, mit einer Ermäßigung von 50 Prozent.
Welche Fahrzeuge rechnet dieser Rechner nicht?
Fahrzeuge über 3.500 kg zulässiger Gesamtmasse, Nutzfahrzeuge nach Gewicht und Achszahl sowie Fahrzeuge mit Schadstoffschlüsseln, die in der amtlichen Tabelle keiner Klasse zugeordnet sind. In diesen Fällen setzt das Hauptzollamt den Betrag fest.

Quellen und Prüfung

Jeder Wert in diesem Rechner ist mit Fundstelle und Prüfdatum hinterlegt und wird gegen den amtlichen Rechner des Bundesministeriums der Finanzen abgeglichen. Die vollständige Liste steht auf der Seite Quellen und Prüfung.