Kfz-Steuer-Rechner 2026
Berechnet die jährliche Kraftfahrzeugsteuer nach dem Kraftfahrzeugsteuergesetz und zeigt jeden Rechenschritt einzeln, mit der Vorschrift, auf der er beruht. Verbindlich ist allein der Bescheid des zuständigen Hauptzollamts.
Rechner
Bitte ergänzen Sie noch: Erstzulassung, Fahrzeugklasse.
Der Rechner braucht JavaScript. Die vollständigen Steuersätze stehen weiter unten auf dieser Seite, und die fertig gerechneten Beträge nach Hubraum und CO₂-Ausstoß finden Sie in der Kfz-Steuer-Tabelle.
So wird gerechnet
- 1. Fahrzeugart bestimmt den Tarif. PKW, Krafträder, Wohnmobile, Anhänger und Oldtimer werden nach jeweils eigenen Vorschriften besteuert. Das Formular fragt deshalb nur die Felder ab, die für die gewählte Art überhaupt zählen.
- 2. Bei PKW entscheidet das Datum der Erstzulassung. Ältere Fahrzeuge werden nach Hubraum und Schadstoffklasse besteuert, neuere nach Hubraum und CO₂-Ausstoß. Für einen Übergangszeitraum werden beide Verfahren gerechnet und der niedrigere Betrag erhoben.
- 3. Angefangene Einheiten zählen voll. Das Gesetz rechnet „je angefangene“ 100 cm³, 25 cm³ oder 200 kg. Aus 1.598 cm³ werden also 16 Einheiten, nicht 15,98.
- 4. Stufentarife gelten nur für ihren eigenen Anteil. Die CO₂-Stufen und die Gewichtsstufen sind Teilmengentarife. Ein höherer Wert verteuert nur den Anteil oberhalb der jeweiligen Grenze, nicht rückwirkend die gesamte Menge.
- 5. Befreiungen und Höchstbeträge greifen zum Schluss. Elektrofahrzeuge in der Befreiungsfrist zahlen nichts; bei Wohnmobilen und Anhängern deckelt ein Höchstbetrag das Ergebnis.
- 6. Ein Saisonkennzeichen kürzt taggenau. Der Jahresbetrag wird mit der Zahl der Tage des Zeitraums multipliziert und durch 365 geteilt. Erst danach wird auf volle Euro abgerundet.
Warum der Diesel so viel mehr kostet
Der Unterschied steckt allein im Hubraumanteil: 2,00 € je angefangene 100 cm³ beim Benziner, 9,50 € beim Diesel. Der CO₂-Anteil ist für beide derselbe. Daraus folgt eine Zahl, die man sich merken kann — 7,50 € je angefangene 100 cm³, jedes Jahr, unabhängig vom Ausstoß.
| Hubraum | Benziner | Diesel | Mehrsteuer im Jahr |
|---|---|---|---|
| 1.200 cm³ | 120,00 € | 210,00 € | 90,00 € |
| 1.600 cm³ | 128,00 € | 248,00 € | 120,00 € |
| 2.000 cm³ | 136,00 € | 286,00 € | 150,00 € |
| 3.000 cm³ | 156,00 € | 381,00 € | 225,00 € |
Erstzulassung 2022, beide Fahrzeuge mit 140 g/km, damit nur der Kraftstoff variiert.
Der niedrigere Verbrauch des Diesels hilft steuerlich kaum: Selbst wenn er 20 g/km weniger ausstößt als der Benziner, bleibt er bei 1.600 cm³ mit 203,00 € gegenüber 128,00 € deutlich teurer. Der CO₂-Vorteil wirkt auf den kleineren der beiden Anteile, der Kraftstoffnachteil auf den größeren.
Ob sich das über den geringeren Verbrauch ausgleicht, hängt vom Preisunterschied an der Zapfsäule und von Ihrer Jahresfahrleistung ab. Diese Rechnung enthält dieser Rechner bewusst nicht: Er rechnet ausschließlich die Steuer, und für Kraftstoffpreise gibt es hier keine geprüfte Quelle. Die Mehrsteuer oben ist dagegen fest und jedes Jahr gleich.
Seiten zu einzelnen Fahrzeugarten
Jede dieser Seiten erklärt die Besonderheit, an der die Rechnung für diese Fahrzeugart tatsächlich hängt. Die beiden letzten Einträge gehören zu keiner Fahrzeugart: eine fertige Tabelle und die Kosten für Kraftstoff oder Strom.
- Motorrad — die zwei Grenzen, an denen die Steuerbefreiung für 125er endet
- Wohnmobil — warum nur die besseren Schadstoffklassen einen Höchstbetrag haben
- Anhänger — der Abzug der Stützlast, den kaum jemand erklärt
- Elektroauto — wann die zehnjährige Befreiung endet und wann sie vorzeitig gekappt wird
- Oldtimer — ab welchem Hubraum sich das H-Kennzeichen überhaupt rechnet
- Kfz-Steuer-Tabelle — fertige Beträge nach Hubraum und CO₂, ohne Eingabe
- Spritkosten-Rechner — was Kraftstoff oder Strom kostet: eine reine Rechnung aus Ihren eigenen Eingaben, ohne amtliche Quelle und ohne Prüfdatum
Die Steuersätze 2026
Alle Sätze stammen aus den geprüften Parameterdateien dieses Rechners. Jede Tabelle nennt die Vorschrift und das Datum der letzten Prüfung.
PKW, erstzugelassen ab 1.1.2021
Hubraumanteil je angefangene 100 cm³, dazu der CO₂-Anteil. Die CO₂-Stufen sind Teilmengentarife: jede Stufe wird nur auf den Ausstoß in dieser Stufe angewendet.
| Kraftstoff | je angefangene 100 cm³ |
|---|---|
| Benzin, Flüssiggas, Erdgas | 2,00 € |
| Diesel | 9,50 € |
| CO₂-Ausstoß | je g/km in dieser Stufe |
|---|---|
| bis 95 g/km | steuerfrei |
| über 95 bis 115 g/km | 2,00 € |
| über 115 bis 135 g/km | 2,20 € |
| über 135 bis 155 g/km | 2,50 € |
| über 155 bis 175 g/km | 2,90 € |
| über 175 bis 195 g/km | 3,40 € |
| über 195 g/km | 4,00 € |
Quelle: § 9 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. c KraftStG · Gesetzestext · geprüft am 16.8.2026
PKW, erstzugelassen 1.7.2009 bis 31.12.2020
Derselbe Hubraumanteil wie oben, dazu ein linearer CO₂-Satz von 2,00 € je g/km oberhalb eines Freibetrags. Der Freibetrag hängt vom Jahr der Erstzulassung ab.
| Erstzulassung | Freibetrag |
|---|---|
| bis 31.12.2011 | 120 g/km |
| bis 31.12.2013 | 110 g/km |
| danach | 95 g/km |
Quelle: § 9 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b KraftStG · Gesetzestext · geprüft am 16.8.2026
PKW, erstzugelassen bis 4.11.2008
Hier zählt allein die Schadstoffklasse, kein CO₂-Wert. Die Klasse steckt in den letzten beiden Stellen von Feld 14.1 der Zulassungsbescheinigung. Für Erstzulassungen vom 5.11.2008 bis 30.6.2009 werden beide Verfahren gerechnet und der niedrigere Betrag erhoben.
| Schadstoffklasse | Benzin | Diesel |
|---|---|---|
| Euro 3 und besser, außerdem 3-Liter-Autos | 6,75 € | 15,44 € |
| Euro 2 | 7,36 € | 16,05 € |
| Euro 1 | 15,13 € | 27,35 € |
| übrige, ohne Fahrverbot bei Ozonalarm | 21,07 € | 33,29 € |
| übrige, mit Fahrverbot bei Ozonalarm | 25,36 € | 37,58 € |
Sätze je angefangene 100 cm³. Quelle: § 9 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a, Doppelbuchst. aa–ee KraftStG · Gesetzestext · geprüft am 16.8.2026
Krafträder
1,84 € je angefangene 25 cm³, unabhängig von Schadstoffklasse und CO₂. Krafträder bis 125 cm³ und höchstens 11 kW sind von der Steuer befreit.
Quelle: § 9 Abs. 1 Nr. 1 KraftStG · Gesetzestext · geprüft am 16.8.2026
Wohnmobile
Nach zulässiger Gesamtmasse und Schadstoffklasse, je angefangene 200 kg, ebenfalls als Teilmengentarif.
| Gesamtmasse | mindestens S4 | S2 oder S3 | S1 | schlechter als S1 |
|---|---|---|---|---|
| bis 2.000 kg | 16,00 € | 24,00 € | 40,00 € | 40,00 € |
| über 2.000 bis 5.000 kg | 10,00 € | 10,00 € | 10,00 € | 10,00 € |
| über 5.000 bis 12.000 kg | 10,00 € | 10,00 € | 15,00 € | 15,00 € |
| über 12.000 kg | 10,00 € | 10,00 € | 25,00 € | 25,00 € |
| Höchstbetrag im Jahr | 800,00 € | 1.000,00 € | kein Höchstbetrag | kein Höchstbetrag |
Quelle: § 9 Abs. 1 Nr. 2a KraftStG · Gesetzestext · geprüft am 22.8.2026
Anhänger
7,46 € je angefangene 200 kg, höchstens 373,24 € im Jahr. Bei Sattelanhängern wird die Aufliegelast, bei Starrdeichsel- und Zentralachsanhängern die Stützlast vorher von der zulässigen Gesamtmasse abgezogen: diese Last gehört bereits zur Gesamtmasse des Zugfahrzeugs.
Quelle: § 9 Abs. 1 Nr. 5 KraftStG · Gesetzestext · geprüft am 16.8.2026
Gewichtstarif bis 3.500 kg
Gilt für Wankelmotoren mit Erstzulassung bis 30.6.2009 und für Elektrofahrzeuge nach Ablauf der Befreiung. Je angefangene 200 kg, Teilmengentarif.
| Gesamtmasse | je angefangene 200 kg |
|---|---|
| bis 2.000 kg | 11,25 € |
| über 2.000 bis 3.000 kg | 12,02 € |
| über 3.000 bis 3.500 kg | 12,78 € |
Schwerere Fahrzeuge rechnet dieser Rechner nicht. Quelle: § 9 Abs. 1 Nr. 3 KraftStG · Gesetzestext · geprüft am 16.8.2026
Elektrofahrzeuge
Reine Elektrofahrzeuge mit Erstzulassung von 18.5.2011 bis 31.12.2030 sind 10 Jahre ab dem Tag der Erstzulassung von der Steuer befreit, längstens bis 31.12.2035. Danach gilt der Gewichtstarif, ermäßigt um 50 %.
Quelle: § 3d Abs. 1 KraftStG as amended 22.12.2025 (BGBl 2025 I Nr. 342) · Gesetzestext · geprüft am 16.8.2026
Oldtimer mit H-Kennzeichen
Ein fester Jahresbetrag statt des normalen Tarifs: 46,02 € für Krafträder, 191,73 € für alle übrigen Fahrzeuge, Wohnmobile eingeschlossen.
Quelle: § 9 Abs. 4 KraftStG · Gesetzestext · geprüft am 16.8.2026
Häufige Fragen
- Woher nehme ich die Angaben für den Rechner?
- Alle Werte stehen in der Zulassungsbescheinigung Teil I: das Datum der Erstzulassung in Feld B, der Hubraum in Feld P.1, die Nennleistung in Feld P.2, der Kraftstoff in Feld P.3, die zulässige Gesamtmasse in Feld F.2 und der CO₂-Wert in Feld V.7. Die Schadstoffklasse älterer Fahrzeuge steckt in den letzten beiden Stellen von Feld 14.1.
- Ist das Ergebnis verbindlich?
- Nein. Verbindlich ist allein der Steuerbescheid des zuständigen Hauptzollamts. Dieser Rechner bildet den gesetzlichen Tarif nach und zeigt jeden Rechenschritt, damit Sie einen Bescheid nachprüfen können.
- Warum ist der Betrag immer glatt in Euro?
- Die Jahressteuer wird auf volle Euro abgerundet. Der Rechner rundet erst ganz am Ende, nach allen Zwischenschritten, genau wie der amtliche Rechner.
- Wie wirkt sich ein Saisonkennzeichen aus?
- Die Jahressteuer wird taggenau auf den Zulassungszeitraum gekürzt: Jahresbetrag mal Anzahl der Tage im Zeitraum, geteilt durch 365. Ein Mindestbetrag existiert nicht, ein Saisonkennzeichen läuft aber über mindestens zwei und höchstens elf Monate.
- Was gilt für Elektroautos?
- Reine Elektrofahrzeuge sind für zehn Jahre ab Erstzulassung von der Steuer befreit, sofern die Erstzulassung im begünstigten Zeitraum liegt. Nach Ablauf wird nach Gewicht besteuert, mit einer Ermäßigung von 50 Prozent.
- Welche Fahrzeuge rechnet dieser Rechner nicht?
- Fahrzeuge über 3.500 kg zulässiger Gesamtmasse, Nutzfahrzeuge nach Gewicht und Achszahl sowie Fahrzeuge mit Schadstoffschlüsseln, die in der amtlichen Tabelle keiner Klasse zugeordnet sind. In diesen Fällen setzt das Hauptzollamt den Betrag fest.
Quellen und Prüfung
Jeder Wert in diesem Rechner ist mit Fundstelle und Prüfdatum hinterlegt und wird gegen den amtlichen Rechner des Bundesministeriums der Finanzen abgeglichen. Die vollständige Liste steht auf der Seite Quellen und Prüfung.