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Anhänger-Steuer 2026

Der Anhängertarif ist einer der einfachsten im ganzen Gesetz – 7,46 € je angefangene 200 kg, höchstens 373,24 € im Jahr, ohne Schadstoffklasse und ohne CO2. Eine Feinheit hat er aber: Bei Sattel-, Starrdeichsel- und Zentralachsanhängern ist nicht die zulässige Gesamtmasse die Bemessungsgrundlage.

Mit dem amtlichen Rechner abgeglichen · Wie geprüft wird

Der Abzug der Stützlast – die Zahl aus Feld F.2 (zulässige Gesamtmasse) ist nicht immer die Bemessungsgrundlage

Bei Sattelanhängern wird die Aufliegelast, bei Starrdeichsel- und Zentralachsanhängern die Stützlast von der zulässigen Gesamtmasse abgezogen, bevor der Satz angewendet wird. Der Grund ist keine Vergünstigung, sondern die Vermeidung einer Doppelbesteuerung: Dieser Anteil der Masse ruht im Betrieb auf der Anhängevorrichtung des Zugfahrzeugs und ist dort bereits Teil von dessen zulässiger Gesamtmasse.

Wirkung des Abzugs bei gleicher zulässiger Gesamtmasse
Anhängerart Bemessungsgrundlage Steuer im Jahr
Anhänger ohne Stütz- oder Aufliegelast 3.000 kg 111,00 €
Starrdeichselanhänger 3.000 − 200 = 2.800 kg 104,00 €

Bei gleicher zulässiger Gesamtmasse beträgt der Unterschied 7 € im Jahr – allein weil in Feld 13 der Zulassungsbescheinigung Teil I eine Stützlast eingetragen ist. Weil je angefangene 200 kg gerechnet wird, wirkt sich der Abzug allerdings nur aus, wenn er über eine Stufengrenze hinwegführt.

Fehlt im Formular die Stütz- oder Aufliegelast bei einer Anhängerart, bei der es auf sie ankommt, rechnet der Rechner nicht weiter: Die Bemessungsgrundlage wäre dann nicht bestimmbar.

Gängige Gewichte

Jahresbeträge für einen Anhänger ohne Stütz- oder Aufliegelast, mit demselben Rechenweg wie im Rechner ermittelt und auf volle Euro abgerundet. Bei den übrigen Anhängerarten ziehen Sie zuerst die Last aus Feld 13 von der zulässigen Gesamtmasse ab. Für ein Gewicht, das nicht in der Tabelle steht, multiplizieren Sie die Zahl der angefangenen 200 kg mit 7,46 € (höchstens 373,24 €) und runden Sie das Ergebnis auf volle Euro ab.

Jahressteuer nach zulässiger Gesamtmasse
Zulässige Gesamtmasse Steuer im Jahr
750 kg 29,00 €
1.000 kg 37,00 €
1.500 kg 59,00 €
2.000 kg 74,00 €
2.500 kg 96,00 €
3.000 kg 111,00 €
3.500 kg 134,00 €

Ab 10.001 kg, bei den übrigen Anhängerarten nach Abzug der Last, ist der Höchstbetrag von 373,24 € erreicht. Weil auf volle Euro abgerundet wird, kostet kein Anhänger mehr als 373,00 € im Jahr.

Steuer für Ihren Anhänger berechnen

Wählen Sie die Anhängerart zuerst – davon hängt ab, ob nach der Stütz- oder Aufliegelast gefragt wird.

Angaben zum Fahrzeug

Feld B der Zulassungsbescheinigung Teil I

Feld F.2

Ihre Angaben sind noch nicht vollständig

Bitte ergänzen Sie noch: „Erstzulassung“, „Zulässige Gesamtmasse“.

Der Rechner braucht JavaScript. Die Beträge für gängige Gewichte stehen in der Tabelle „Jahressteuer nach zulässiger Gesamtmasse“; bei Sattel-, Starrdeichsel- und Zentralachsanhängern ziehen Sie vorher die Last aus Feld 13 ab.

Der Tarif 2026

Anhänger

7,46 € je angefangene 200 kg, höchstens 373,24 € im Jahr. Bei Sattelanhängern wird die Aufliegelast, bei Starrdeichsel- und Zentralachsanhängern die Stützlast vorher von der zulässigen Gesamtmasse abgezogen: Diese Last gehört bereits zur Gesamtmasse des Zugfahrzeugs.

Quelle: § 9 Abs. 1 Nr. 5 KraftStG · Gesetzestext · geprüft am 16.08.2026

Für Zugfahrzeuge und andere Fahrzeugarten nutzen Sie den allgemeinen Kfz-Steuer-Rechner.

Anhänger hinter einer Zugmaschine können nach § 3 Nr. 7 KraftStG von der Steuer befreit sein. Die Bedingungen erklärt der Ratgeber zur Kfz-Steuer für Traktoren.

Häufige Fragen

Wo steht die Stütz- oder Aufliegelast?
In Feld 13 der Zulassungsbescheinigung Teil I. Bei einem Anhänger ohne Stütz- oder Aufliegelast steht dort nichts, und dann wird auch nichts abgezogen.
Warum wird die Stützlast überhaupt abgezogen?
Weil dieser Anteil der Masse bereits zum Zugfahrzeug zählt: Die Stütz- oder Aufliegelast ruht im Betrieb auf der Anhängevorrichtung und zählt dort zur zulässigen Gesamtmasse. Ohne den Abzug würde derselbe Anteil zweimal gezählt.
Für welche Anhänger gilt der Abzug?
Für Sattelanhänger wird die Aufliegelast abgezogen, für Starrdeichsel- und Zentralachsanhänger die Stützlast. Ein Anhänger ohne Stütz- oder Aufliegelast wird mit der vollen zulässigen Gesamtmasse veranlagt.
Wirkt sich der Abzug immer aus?
Nein. Gerechnet wird je angefangene 200 kg, deshalb ändert der Abzug den Betrag nur, wenn er über eine Stufengrenze hinwegführt. 3.000 kg abzüglich 200 kg kosten 104,00 € statt 111,00 € – ein kleinerer Abzug bei gleichem Gewicht kann wirkungslos bleiben.
Spielt die Schadstoffklasse beim Anhänger eine Rolle?
Nein. Für Anhänger gilt ein einziger Satz je angefangene 200 kg, unabhängig von Schadstoffklasse, Baujahr und Art der Ladung.
Gibt es einen Höchstbetrag?
Ja, 373,24 € im Jahr. Weil die Steuer nach § 11 Abs. 5 KraftStG auf volle Euro abgerundet wird, zahlt kein Anhänger mehr als 373,00 €. Erreicht wird der Höchstbetrag ab 10.001 kg, bei Sattel-, Starrdeichsel- und Zentralachsanhängern nach Abzug der Stütz- oder Aufliegelast.
Lohnt sich ein Saisonkennzeichen für einen Anhänger steuerlich?
Die Jahressteuer wird taggenau auf den Zulassungszeitraum gekürzt, ohne Mindestbetrag. Bei einem Anhänger, der nur im Sommer bewegt wird, sparen Sie daher für jeden Tag außerhalb der Saison den auf diesen Tag entfallenden Anteil der Jahressteuer. Auf volle Euro abgerundet wird erst der gekürzte Betrag.

Quellen und Prüfung

Jeder genannte Steuersatz ist derselbe, mit dem der Kfz-Steuer-Rechner rechnet: geprüft, mit Fundstelle und Prüfdatum hinterlegt und mit dem amtlichen Rechner des Bundesministeriums der Finanzen abgeglichen. Die Quellen mit ihrem Prüfdatum stehen unter Quellen und Prüfung.

Alle Angaben ohne Gewähr. Diese Berechnung gilt für einfache Fälle. Nicht berücksichtigt sind Vergünstigungen, die an die Person des Halters anknüpfen – etwa die für schwerbehinderte Menschen (§ 3a und § 17 KraftStG). Rechtlich maßgebend ist die Steuerfestsetzung durch das zuständige Hauptzollamt.