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Oldtimer und H-Kennzeichen 2026

Bei einem Oldtimer mit H-Kennzeichen gibt es nichts zu rechnen: Die Steuer ist ein fester Jahresbetrag von 191,73 €, für Krafträder 46,02 € – ohne Hubraum, ohne Schadstoffklasse, ohne CO2. Zu zahlen sind 191,00 € beziehungsweise 46,00 €: Die zu entrichtende Steuer wird nach § 11 Abs. 5 KraftStG auf volle Euro abgerundet.

Mit dem amtlichen Rechner abgeglichen · Wie geprüft wird

Die Pauschale ist kein Vorteil, wenn der Motor klein ist. Ein Benziner der Klasse „Übrige“ zahlt bis 700 cm³ mit gewöhnlichem Kennzeichen weniger Steuer, ein Oldtimer-Motorrad bis 600 cm³. Erst darüber ist das gewöhnliche Kennzeichen nicht mehr günstiger. Wo genau die Grenze liegt, steht in der Tabelle „Hubraum, ab dem die Oldtimer-Pauschale günstiger ist als der normale Tarif“, je Schadstoffklasse und für Benziner und Diesel getrennt.

Ab welchem Hubraum sich die Pauschale rechnet

PKW mit Hubkolbenmotor, die alt genug für ein H-Kennzeichen sind, werden mit gewöhnlichem Kennzeichen nach Hubraum und Schadstoffklasse besteuert, mit einem eigenen Satz für Benziner und für Diesel. Die Pauschale von 191,73 € ist also einem Betrag gegenüberzustellen, der mit dem Hubraum steigt. Der Punkt, an dem sie günstiger wird, hängt von der Schadstoffklasse ab und davon, ob es ein Benziner oder ein Diesel ist.

Hubraum, ab dem die Oldtimer-Pauschale günstiger ist als der normale Tarif
Schadstoffklasse Benziner Diesel
Euro 3 bis 6 (einschließlich D3 und D4), 3-Liter-Auto ab 2.801 cm³ ab 1.201 cm³
Euro 2 ab 2.601 cm³ ab 1.101 cm³
Euro 1 und vergleichbare ab 1.201 cm³ ab 701 cm³
Euro 0 (ehemals kein Fahrverbot bei Ozonalarm) ab 901 cm³ ab 501 cm³
Übrige ab 701 cm³ ab 501 cm³

Ein alter Diesel erreicht die Grenze fast sofort, ein schadstoffarmer Benziner erst bei großem Hubraum. Zwei Beispiele für Benziner der Klasse „Übrige“:

Pauschale und normaler Tarif im Vergleich, zwei Benziner
Hubraum ohne H-Kennzeichen mit H-Kennzeichen Ersparnis
600 cm³ 152,00 € 191,00 € -39,00 €
2.500 cm³ 634,00 € 191,00 € 443,00 €

Die Beträge in den Tabellen „Pauschale und normaler Tarif im Vergleich, zwei Benziner“ und „Pauschale und normaler Motorradtarif im Vergleich“ sind Jahresbeträge, mit demselben Rechenweg wie im Kfz-Steuer-Rechner ermittelt und auf volle Euro abgerundet. Eine negative Ersparnis heißt: Mit H-Kennzeichen zahlen Sie mehr Steuer als ohne.

Zwei Prüfungen, nicht eine

Das Kraftfahrzeugsteuergesetz entscheidet nicht darüber, ob ein Fahrzeug ein Oldtimer ist. Es knüpft die Pauschale allein daran an, dass das H-Kennzeichen bereits erteilt ist. Ob es erteilt wird, ist eine zulassungsrechtliche Frage, die die Zulassungsbehörde auf Grundlage eines Gutachtens beantwortet – nach Alter und Erhaltungszustand des Fahrzeugs.

Der Vergleich von Pauschale und normalem Tarif setzt also voraus, dass das Kennzeichen überhaupt erteilt würde. Diese erste Prüfung findet bei der Zulassungsstelle statt, die zweite ist die rechnerische. Fällt die erste positiv aus, heißt das noch nicht, dass auch die zweite positiv ausfällt.

Die genauen Voraussetzungen für das H-Kennzeichen stehen nicht im Steuerrecht. Fragen Sie Ihre Zulassungsstelle oder eine anerkannte Prüforganisation.

Oldtimer-Motorräder: Die Grenze liegt hoch

Für Krafträder gilt eine eigene Pauschale von 46,02 € im Jahr, nach § 11 Abs. 5 KraftStG auf volle Euro abgerundet zu entrichten: 46,00 €. Weil der normale Motorradtarif ohnehin niedrig ist und keine Schadstoffklasse kennt, ist der Vergleich hier eindeutig: Erst ab 626 cm³ ist die Pauschale die günstigere Wahl.

Pauschale und normaler Motorradtarif im Vergleich
Hubraum ohne H-Kennzeichen mit H-Kennzeichen Ersparnis
500 cm³ 36,00 € 46,00 € -10,00 €
1.000 cm³ 73,00 € 46,00 € 27,00 €

Für ein Motorrad ist das H-Kennzeichen daher selten eine Steuerfrage. Seine übrigen Wirkungen bleiben davon unberührt.

Den Vergleich für Ihr Fahrzeug durchrechnen

Die Pauschale steht fest und hängt nicht von Hubraum oder Schadstoffklasse ab. Was Ihr Fahrzeug ohne H-Kennzeichen kostet, hängt von Hubraum, Kraftstoff und der Schlüsselnummer in Feld 14.1 ab – das rechnet der allgemeine Kfz-Steuer-Rechner aus. Stellen Sie ihn auf Ihre Erstzulassung ein und vergleichen Sie das Ergebnis mit 191,00 € beziehungsweise 46,00 €.

Die Tarife 2026

Die Pauschale und der Tarif, gegen den sie antritt.

PKW, erstzugelassen bis 04.11.2008

Hier zählt neben dem Hubraum die Schadstoffklasse, kein CO2-Wert. Die Klasse steckt in den letzten beiden Stellen von Feld 14.1 der Zulassungsbescheinigung. Für Erstzulassungen vom 05.11.2008 bis 30.06.2009 wird die Steuer sowohl nach Schadstoffklasse als auch nach CO2-Wert berechnet und der niedrigere Betrag erhoben.

Schadstoffklassensätze je angefangene 100 cm³
Schadstoffklasse Benzin Diesel
Euro 3 und besser, außerdem 3-Liter-Autos 6,75 € 15,44 €
Euro 2 7,36 € 16,05 €
Euro 1 15,13 € 27,35 €
übrige, ohne Fahrverbot bei Ozonalarm 21,07 € 33,29 €
übrige, mit Fahrverbot bei Ozonalarm 25,36 € 37,58 €

Sätze je angefangene 100 cm³. Quelle: § 9 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a, Doppelbuchst. aa–ee KraftStG · Gesetzestext · geprüft am 16.08.2026

Krafträder

1,84 € je angefangene 25 cm³, unabhängig von Schadstoffklasse und CO2. Krafträder über 50 bis 125 cm³ mit höchstens 11 kW (Leichtkrafträder) sind zulassungsfrei und deshalb von der Steuer befreit.

Tarif: § 9 Abs. 1 Nr. 1 KraftStG · Gesetzestext · geprüft am 16.08.2026

Befreiung: § 2 Satz 1 Nr. 10 FZV (Fahrzeug-Zulassungsverordnung vom 20.07.2023, BGBl. 2023 I Nr. 199) – Definition „Leichtkraftrad“; steuerlich mittelbar über § 3 Abs. 3 FZV und § 3 Nr. 1 KraftStG · Verordnungstext · geprüft am 19.08.2026

Oldtimer mit H-Kennzeichen

Ein fester Jahresbetrag statt des normalen Tarifs: 46,02 € für Krafträder, 191,73 € für alle übrigen Fahrzeuge, Wohnmobile eingeschlossen.

Quelle: § 9 Abs. 4 KraftStG · Gesetzestext · geprüft am 16.08.2026

Häufige Fragen

Ist das H-Kennzeichen immer günstiger?
Nein. Die Pauschale kostet 191,00 € im Jahr, unabhängig von Hubraum und Schadstoffklasse. Bei kleinem Hubraum liegt die normale Steuer darunter – ein Kleinwagen mit 600 cm³ in der Klasse „Übrige“ zahlt regulär nur 152,00 € und würde mit H-Kennzeichen teurer.
Was kostet ein Oldtimer-Motorrad mit H-Kennzeichen?
46,00 € im Jahr. Günstiger als der normale Motorradtarif wird das erst ab 626 cm³. Bis 600 cm³ zahlen Sie mit gewöhnlichem Kennzeichen weniger Steuer, dazwischen kostet beides gleich viel.
Spielt die Schadstoffklasse beim H-Kennzeichen noch eine Rolle?
Für die Steuer nicht. Die Pauschale ist ein fester Jahresbetrag; Hubraum, Kraftstoff, Schadstoffklasse und CO2-Ausstoß gehen nicht mehr in die Berechnung ein. Genau deshalb wirkt sie sich bei alten, hubraumstarken und schadstoffreichen Fahrzeugen am stärksten aus.
Wer entscheidet, ob ein Fahrzeug ein H-Kennzeichen bekommt?
Die Zulassungsbehörde, auf Grundlage eines Gutachtens. Das ist eine zulassungsrechtliche Entscheidung, keine steuerliche: Das Kraftfahrzeugsteuergesetz knüpft die Pauschale nur an das bereits erteilte Kennzeichen an. Der Kfz-Steuer-Rechner berechnet die Steuer; ob ein Fahrzeug ein H-Kennzeichen bekommt, beurteilt er nicht.
Lässt sich das H-Kennzeichen mit einem Saisonkennzeichen verbinden?
Ja. Die Pauschale wird dann taggenau auf den Betriebszeitraum gekürzt, wie jede andere Jahressteuer auch. Die Steuer mit gewöhnlichem Kennzeichen würde genauso gekürzt, deshalb kehrt sich der Vergleich nicht um: Was im ganzen Jahr die günstigere Wahl ist, wird mit Saisonkennzeichen nicht zur teureren.
Gilt die Pauschale auch für ein Wohnmobil?
Ja. Die Pauschale von 191,73 €, zu zahlen 191,00 €, gilt für alle Fahrzeuge außer Krafträdern, Wohnmobile eingeschlossen. Bei einem schweren Wohnmobil ist die Ersparnis gegenüber dem Wohnmobil-Tarif besonders groß.

Quellen und Prüfung

Jeder genannte Steuersatz ist derselbe, mit dem der Kfz-Steuer-Rechner rechnet: geprüft, mit Fundstelle und Prüfdatum hinterlegt und mit dem amtlichen Rechner des Bundesministeriums der Finanzen abgeglichen. Die Quellen mit ihrem Prüfdatum stehen unter Quellen und Prüfung.

Alle Angaben ohne Gewähr. Diese Berechnung gilt für einfache Fälle. Nicht berücksichtigt sind Vergünstigungen, die an die Person des Halters anknüpfen – etwa die für schwerbehinderte Menschen (§ 3a und § 17 KraftStG). Rechtlich maßgebend ist die Steuerfestsetzung durch das zuständige Hauptzollamt.