Zulassungsbescheinigung Teil I lesen: welches Feld welche Zahl enthält
Der Kfz-Steuer-Rechner fragt vier Angaben ab, und alle vier stehen in Ihrer Zulassungsbescheinigung Teil I — dem Dokument, das früher Fahrzeugschein hieß. Das Problem ist nicht, dass die Zahlen fehlen. Das Problem ist, dass sie in Feldern mit Bezeichnungen wie P.1 oder V.7 stehen, und dass eines davon einem Nachbarfeld zum Verwechseln ähnlich sieht.
Diese Seite zeigt, welches Feld welche Zahl enthält.
Die Felder, die der Rechner braucht
| Feld | Inhalt | Wofür der Rechner es braucht |
|---|---|---|
| B | Datum der Erstzulassung | Entscheidet, welcher Tarif überhaupt gilt |
| P.1 | Hubraum in cm³ | Hubraumanteil beim Pkw |
| P.3 | Kraftstoffart | Benzin und Diesel werden unterschiedlich besteuert |
| V.7 | CO₂-Wert in g/km | Der CO₂-Anteil ab Erstzulassung 01.07.2009 |
Die Buchstaben-Punkt-Kombinationen sind kein deutscher Einfall: Sie stammen aus
Richtlinie 1999/37/EG, Anhang I, die europaweit festlegt, welcher Code welche
Angabe bezeichnet. Deshalb steht P.1 in einer österreichischen Bescheinigung
für dasselbe wie hier.
Feld B: Erstzulassung — und warum sie mehr entscheidet als der Rest
Feld B trägt das Datum, an dem das Fahrzeug zum ersten Mal überhaupt zugelassen wurde, nicht den Tag, an dem Sie es übernommen haben. Wenn Sie einen Gebrauchtwagen gekauft haben, ist das ein Datum aus der Zeit vor Ihnen.
Es entscheidet, nach welchem System gerechnet wird:
- ab 01.01.2021: Hubraum plus ein gestaffelter CO₂-Anteil
- 01.07.2009 bis 31.12.2020: Hubraum plus ein einheitlicher CO₂-Satz
- 05.11.2008 bis 30.06.2009: beide Verfahren werden gerechnet, das günstigere gilt
- bis 04.11.2008: Hubraum und Schadstoffklasse, ohne CO₂
Für ein Fahrzeug mit demselben Motor fällt je nach Feld B unterschiedlich viel Steuer an. Das ist keine Ungenauigkeit des Rechners, sondern § 9 KraftStG.
Feld P.1: Hubraum — nicht Leistung
P.1 ist der Hubraum in Kubikzentimetern, meist eine vierstellige Zahl wie
1598. Sie finden das Feld in der linken Spalte, in derselben Zeile wie 10
und 14.1; P.3 mit der Kraftstoffart steht eine Zeile darüber. P.2
mit der Nennleistung in kW steht dagegen ganz oben in der rechten Spalte. Für
die Steuer zählt P.1. Nach P.2 fragt der Rechner nur in einem einzigen Fall:
beim Kraftrad bis 125 cm³, wo die Leistung darüber entscheidet, ob das Fahrzeug
steuerfrei ist — nicht darüber, wie hoch die Steuer ausfällt.
Das Gesetz rechnet je angefangene 100 cm³: Aus 1.598 cm³ werden 16 Einheiten, nicht 15,98. Das steht in § 9 Abs. 1 Nr. 2 KraftStG — „für je 100 Kubikzentimeter Hubraum oder einen Teil davon“ — und ist ein häufiger Grund, warum eine selbst gerechnete Zahl danebenliegt. Beim Diesel fällt der Unterschied deutlich größer aus als beim Benziner, weil dort jede angefangene Einheit mehr kostet.
Feld V.7: der CO₂-Wert — und die Verwechslung mit V.9
Hier lohnt sich Genauigkeit. V.7 ist der CO₂-Wert in Gramm pro Kilometer —
das ist die Zahl, die der Rechner braucht. In V.9 steht dagegen die für die
EU-Typgenehmigung maßgebliche Schadstoffklasse, und zwar nicht im Klartext,
sondern als Richtlinien- oder Verordnungsangabe wie 715/2007*692/2008A. Den
Klartext — etwa EURO 3 — finden Sie im Feld 14. Die beiden Felder stehen
übrigens nicht nebeneinander: V.7 steht in der rechten Spalte, V.9 weiter unten
in der linken. Verwechselt wird nicht die Stelle, sondern das Kürzel — und nur
eines der beiden Felder enthält eine Zahl in g/km.
In Bescheinigungen für Erstzulassungen bis zum 31.08.2018 steht der nach dem älteren NEFZ-Verfahren ermittelte Wert; seit dem 01.09.2018 verlangt jede Neuzulassung den WLTP-Wert. Gemessen wurde beim Pkw schon ab dem 01.09.2017 nach WLTP — eingetragen wurde bis dahin weiter der NEFZ-Wert. Es ist dasselbe Feld — gemessen wurde nur unterschiedlich. Wer für ein neueres Fahrzeug einen auffällig niedrigen Wert findet, sieht wahrscheinlich einen NEFZ-Wert aus einem alten Prospekt und nicht den Wert aus der Bescheinigung.
Feld 14.1: die Schlüsselnummer für ältere Fahrzeuge
Für Fahrzeuge mit Erstzulassung bis 04.11.2008 spielt CO₂ keine Rolle. Dann zählt die Schadstoffklasse, und die steckt in der Emissionsschlüsselnummer im Feld 14.1. Maßgeblich sind die letzten beiden Stellen; sie können auch Buchstaben enthalten. Bei Fahrzeugen, die noch den alten Fahrzeugschein haben, steht die Schlüsselnummer stattdessen in Feld 1.
Für Erstzulassungen vom 05.11.2008 bis 30.06.2009 rechnet der Rechner beide Verfahren durch und nimmt das günstigere. Dafür braucht er Feld 14.1 und Feld V.7.
Die Zuordnung von Schlüsselnummer zu Euro-Norm ist keine Regel aus dem Gesetz, sondern eine Verwaltungstabelle: Die Zollverwaltung veröffentlicht, welche Nummer welcher Norm entspricht. Das Gesetz selbst nennt in § 9 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a keine Euro-Normen, sondern beschreibt die Klassen über Grenzwerte.
Wenn Sie das Fahrzeug noch nicht haben
Wir stellen die Zahlen nicht selbst bereit, und das ist eine bewusste Entscheidung: Aus Hersteller und Modell allein lassen sich Ihr Hubraum und Ihr CO₂-Wert nicht ableiten. Das Kraftfahrt-Bundesamt führt zwar Typdaten, aber in seinem Verzeichnis der CO₂-Typprüfwerte bleiben die CO₂-Felder für WLTP-geprüfte Fahrzeuge ausdrücklich leer: eindeutige Werte je Variante und Version gibt es dort nicht, ermittelt wird ausschließlich fahrzeugindividuell. Ein Modellname wie „Golf“ steht im Typverzeichnis des Kraftfahrt-Bundesamts zudem für hunderte Einträge mit über zwanzig verschiedenen Hubräumen.
Eine Auswahlliste nach Marke und Modell würde also eine Zahl anzeigen, die plausibel aussieht und nicht Ihre ist. Deshalb fragt der Rechner nach dem Dokument — so wie es der amtliche Rechner des Bundesministeriums der Finanzen auch tut.
Von Gökhan BULUT. Zuletzt geprüft am . Veröffentlicht am 19.8.2026.
Quellen
- Richtlinie 1999/37/EG, Anhang I (harmonisierte Codes der Zulassungsbescheinigung)
- KBA, Leitfaden zur Ausfüllung der Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II (Stand Juli 2026)
- § 9 KraftStG (Steuersätze)
- Generalzolldirektion, Zuordnung von Emissionsschlüsseln zu Euro-Normen für Pkws
- KBA, Verzeichnis der CO₂-Emissions- und Kraftstoffverbrauchs-Typprüfwerte, Klasse M1 (SV 2.2.2)