Zulassungsbescheinigung Teil I lesen: welches Feld welche Zahl enthält
Beim Pkw mit Hubkolbenmotor braucht der Rechner Feld B (Erstzulassung), J (Fahrzeugklasse), 4 (Zweckbestimmung), P.1 (Hubraum), P.3 (Kraftstoff) und je nach Erstzulassung V.7 (CO2-Wert), 14.1 (Emissionsschlüsselnummer) oder beide. V.9 enthält keinen CO2-Wert.
Richtlinie 1999/37/EG, Anhang I
Von Gökhan Bulut · Zuletzt geprüft am · Wie geprüft wird
Der Kfz-Steuer-Rechner fragt beim Pkw mit Hubkolbenmotor sechs Angaben ab – in einem Übergangszeitraum sieben –, und alle stehen in Ihrer Zulassungsbescheinigung Teil I, dem Dokument, das früher Fahrzeugschein hieß, oder bei älteren Fahrzeugen noch im Fahrzeugschein selbst. Das Problem ist nicht, dass die Zahlen fehlen. Das Problem ist, dass sie in Feldern mit Bezeichnungen wie P.1 oder V.7 stehen, und dass eines davon einem anderen Feld zum Verwechseln ähnlich sieht.
Die Felder, die der Rechner braucht
| Feld | Inhalt | Wofür der Rechner es braucht |
|---|---|---|
| B | Datum der Erstzulassung | Entscheidet, welcher Tarif überhaupt gilt |
| J | Fahrzeugklasse | Nur M1 (Personenkraftwagen) kann nach Hubraum und CO2 besteuert werden; bei anderen Klassen fragt der Rechner nach dem Gewicht |
| 4 | Aufbauart / besondere Zweckbestimmung | Wohnmobile haben einen eigenen Tarif, Kranken- und Leichenwagen werden nach dem Gewicht besteuert |
| P.1 | Hubraum in cm³ | Hubraumanteil beim Pkw |
| P.3 | Kraftstoffart | Benzin und Diesel werden unterschiedlich besteuert |
| V.7 | CO2-Wert in g/km | Der CO2-Anteil – bei Erstzulassung vom 05.11.2008 bis 30.06.2009 in einer der beiden Vergleichsrechnungen, ab 01.07.2009 immer |
| 14.1 | Emissionsschlüsselnummer | Die Schadstoffklasse – bei Erstzulassung bis 04.11.2008 statt V.7, vom 05.11.2008 bis 30.06.2009 in der anderen Vergleichsrechnung |
Die Buchstaben-Punkt-Kombinationen sind kein deutscher Einfall: Sie stammen aus
Richtlinie 1999/37/EG, Anhang I, die europaweit festlegt, welcher Code welche
Angabe bezeichnet. Deshalb steht P.1 in einer österreichischen Bescheinigung
für dasselbe wie in einer deutschen.
Feld B: Erstzulassung – und warum das Datum den Tarif entscheidet
Feld B trägt das Datum, an dem das Fahrzeug zum ersten Mal überhaupt zugelassen wurde, nicht den Tag, an dem Sie es übernommen haben. Wenn Sie einen Gebrauchtwagen gekauft haben, ist das ein Datum aus der Zeit vor Ihnen.
Es entscheidet, nach welchem System gerechnet wird:
- ab 01.01.2021: Hubraum plus ein gestaffelter CO2-Anteil
- 01.07.2009 bis 31.12.2020: Hubraum plus ein einheitlicher CO2-Satz
- 05.11.2008 bis 30.06.2009: Die Steuer wird nach beiden Verfahren berechnet, dem bis 04.11.2008 und dem vom 01.07.2009 bis 31.12.2020; das günstigere gilt
- bis 04.11.2008: Hubraum und Schadstoffklasse, ohne CO2
Für Fahrzeuge mit demselben Motor fällt je nach Feld B unterschiedlich viel Steuer an. Das ist keine Ungenauigkeit des Rechners, sondern so in § 9 KraftStG geregelt.
Feld P.1: Hubraum – nicht Leistung
P.1 ist der Hubraum in Kubikzentimetern, meist eine vierstellige Zahl wie
1598. Sie finden das Feld in der linken Spalte, in derselben Zeile wie die Felder 10 und 14.1; P.3 mit der Kraftstoffart steht eine Zeile darüber. P.2
mit der Nennleistung in kW steht dagegen ganz oben in der rechten Spalte. Für
die Steuer zählt P.1.
Nach P.2 fragt der Rechner nur in einem einzigen Fall: beim Kraftrad über 50 bis 125 cm³, wo die Leistung darüber entscheidet, ob das Fahrzeug steuerfrei ist – nicht darüber, wie hoch die Steuer ausfällt. Bis 50 cm³ fragt er stattdessen nach Feld T, der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit.
Das Gesetz rechnet je angefangene 100 cm³: Aus 1.598 cm³ werden 16 Einheiten, nicht 15,98. Das steht in § 9 Abs. 1 Nr. 2 KraftStG – „für je 100 Kubikzentimeter Hubraum oder einen Teil davon“ – und ist ein Grund, warum eine selbst gerechnete Zahl danebenliegt. Beim Diesel wirkt sich das Aufrunden deutlich stärker aus als beim Benziner, weil dort jede angefangene Einheit mehr kostet.
Wo steht der CO2-Wert? In Feld V.7 – nicht in V.9
V.7 ist der CO2-Wert in Gramm pro Kilometer –
das ist die Zahl, die der Rechner braucht. In V.9 steht dagegen die für die
EU-Typgenehmigung maßgebliche Schadstoffklasse, und zwar nicht im Klartext,
sondern als Richtlinien- oder Verordnungsangabe wie 715/2007*692/2008A. Den
Klartext – etwa EURO 3 bei einem älteren Fahrzeug – finden Sie im Feld 14. Die beiden Felder stehen
übrigens nicht nebeneinander: V.7 steht in der rechten Spalte, V.9 tiefer
in der linken. Verwechselt wird nicht die Stelle, sondern das Kürzel – und nur
eines der beiden Felder enthält eine Zahl in g/km.
Der Wert steht immer im selben Feld, er wurde nur je nach Zeitraum nach einem von zwei Messverfahren ermittelt: dem älteren NEFZ oder dem heutigen WLTP. In Bescheinigungen für Erstzulassungen bis zum 31.08.2018 steht der nach NEFZ ermittelte Wert; seit dem 01.09.2018 verlangt jede Neuzulassung den WLTP-Wert. Gemessen wurde bei neuen Pkw-Typen schon ab dem 01.09.2017 nach WLTP – eingetragen wurde bis zum 31.08.2018 weiter der NEFZ-Wert. Wer für ein neueres Fahrzeug einen auffällig niedrigen Wert findet, sieht wahrscheinlich einen NEFZ-Wert aus einem alten Prospekt und nicht den Wert aus der Bescheinigung.
Feld 14.1: die Emissionsschlüsselnummer für ältere Fahrzeuge
Für Fahrzeuge mit Erstzulassung bis 04.11.2008 spielt CO2 keine Rolle. Dann zählt die Schadstoffklasse, und die steckt in der Emissionsschlüsselnummer im Feld 14.1. Maßgeblich sind die letzten beiden Stellen; sie können auch Buchstaben enthalten. Bei Fahrzeugen, die noch den alten Fahrzeugschein haben, steht die Schlüsselnummer stattdessen in Feld 1.
Für Erstzulassungen vom 05.11.2008 bis 30.06.2009 rechnet der Rechner beide Verfahren durch und nimmt das günstigere. Dafür braucht er Feld 14.1 und Feld V.7.
Die Zuordnung von Schlüsselnummer zu Euro-Norm ist keine Regel aus dem Gesetz, sondern eine Verwaltungstabelle: Die Zollverwaltung veröffentlicht, welche Nummer welcher Norm entspricht. Das Gesetz selbst nennt in § 9 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a keine Euro-Normen, sondern beschreibt die Klassen über Grenzwerte.
Wenn Sie das Fahrzeug noch nicht haben
Der Rechner stellt die Zahlen nicht selbst bereit: Aus Hersteller und Modell allein lassen sich Ihr Hubraum und Ihr CO2-Wert nicht ableiten. Das Kraftfahrt-Bundesamt führt zwar Typdaten, aber in seinem Verzeichnis der CO2-Typprüfwerte bleiben die CO2-Felder für WLTP-geprüfte Fahrzeuge ausdrücklich leer: Eindeutige Werte je Variante und Version gibt es dort nicht, ermittelt wird ausschließlich fahrzeugindividuell. Ein Modellname wie „Golf“ steht im Typverzeichnis des Kraftfahrt-Bundesamts zudem für hunderte Einträge mit über zwanzig verschiedenen Hubräumen.
Deshalb fragt der Rechner nach den Angaben aus dem Dokument – so wie es der amtliche Rechner des Bundesministeriums der Finanzen auch tut.
Veröffentlicht am 19.08.2026.
Quellen
- Richtlinie 1999/37/EG, Anhang I (harmonisierte Codes der Zulassungsbescheinigung)
- KBA, Leitfaden zur Ausfüllung der Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II (Stand Juli 2026)
- § 9 KraftStG (Steuersätze)
- Generalzolldirektion, Zuordnung von Emissionsschlüsseln zu Euro-Normen für Pkws
- KBA, Verzeichnis der CO2-Emissions- und Kraftstoffverbrauchs-Typprüfwerte, Klasse M1 (SV 2.2.2)