i-Kfz: was die internetbasierte Zulassung kostet — und wo es sie nicht gibt
Der Gebührentarif führt die internetbasierten Vorgänge als eigene Nummern neben den Vorgängen am Schalter. Das ist der Grund, warum sie überhaupt weniger kosten: Es ist kein Rabatt, sondern eine eigene Gebühr für einen eigenen Tatbestand.
| Vorgang | am Schalter | online | Unterschied |
|---|---|---|---|
| Zulassung oder Wiederzulassung | 30,00 € | 12,80 € | 17,20 € |
| Wiederzulassung im selben Bezirk | 23,00 € | 10,60 € | 12,40 € |
| Umschreibung, Kennzeichen bleibt | 24,20 € | 10,40 € | 13,80 € |
| Umschreibung mit neuem Kennzeichen | 26,20 € | 12,40 € | 13,80 € |
| Außerbetriebsetzung | 15,90 € | 2,10 € | 13,80 € |
| Anschriftenänderung im selben Bezirk | 10,20 € | 4,30 € | 5,90 € |
Die Außerbetriebsetzung ist der Ausreißer: online kostet sie 2,10 € statt 15,90 €, also gut ein Achtel. Bei keinem anderen Vorgang ist der Abstand annähernd so groß.
Drei der sechs Paare unterscheiden sich um genau denselben Betrag — 13,80 €. Warum der Verordnungsgeber dreimal dieselbe Differenz gewählt hat, sagt der Tarif nicht, und wir vermuten hier nichts.
Wo es keine Internet-Nummer gibt
Vier Vorgänge des Abschnitts 221 haben keine internetbasierte Entsprechung im Tarif:
- Anschriftenänderung nach Umzug aus einem anderen Zulassungsbezirk — mit neuem Kennzeichen 27,10 €, unter Beibehaltung des bisherigen 23,60 €. Der Umzug innerhalb desselben Bezirks ist online möglich (4,30 €), der Zuzug von außerhalb nicht.
- Ausfuhrkennzeichen — 31,40 €.
- Kurzzeitkennzeichen — 10,20 €.
Das ist eine Aussage über den Gebührentarif, nicht über die technische Verfügbarkeit eines Portals: Wo der Tarif keine eigene Nummer führt, gibt es für diesen Vorgang keine gesonderte Internet-Gebühr. Was ein einzelnes Bundesland oder eine einzelne Zulassungsbehörde online anbietet, steht nicht in dieser Verordnung und rechnen wir nicht.
Die 30 Cent, die es nur online gibt
Nummer 221.1.1 hat einen zweiten Satz:
Diese Gebühr erhöht sich für einen Plakettenträger für Prüfplaketten um 0,30 Euro.
Ein Zuschlag von dreißig Cent, den es am Schalter nicht gibt, weil dort kein Plakettenträger versendet wird. Unser Gebühren-Rechner addiert ihn nicht automatisch: Ob ein Plakettenträger anfällt, sagt keine Eingabe, und eine Gebühr zu erfinden, die vielleicht nicht anfällt, wäre schlechter als sie zu nennen.
Vier von fünf Zuschlägen nennen die Internet-Nummern nicht
Der Tarif kennt fünf Zuschläge. Jeder von ihnen zählt auf, zu welchen Nummern er hinzutritt — und die meisten zählen die Internet-Nummern nicht mit:
| Zuschlag | gilt zu | online? |
|---|---|---|
| Wunschkennzeichen (10,20 €) | 221.1, 221.1.1, 221.2, 221.2.1, 221.10, 221.10.1 | ja |
| Umtausch des Fahrzeugbriefs (5,10 €) | 221.1, 221.2, 221.6, 221.8 | nein |
| Wechselkennzeichen (6,00 €) | 221.1, 221.2 | nein |
| KBA-Abruf nicht möglich (15,30 €) | 221.1, 221.2, 221.3 | nein |
| Änderung technischer Daten (10,20 €) | 221.1, 221.2, 221.3, 221.6, 221.8 | nein |
Was dieser Tabelle zu entnehmen ist und was nicht. Sie sagt, welche Nummern die jeweilige Zuschlagsvorschrift aufzählt. Sie sagt nicht, dass diese Leistungen online nicht erbracht werden — dazu steht im Gebührentarif nichts, und wir schließen es nicht daraus. Der Unterschied ist derselbe wie überall auf dieser Website: Wir geben wieder, was die Vorschrift regelt, und nicht, was daraus folgen könnte.
Beim Wunschkennzeichen ist es eindeutig: Die Vorschrift nennt 221.1.1 ausdrücklich, der Zuschlag tritt also auch online hinzu. Eine internetbasierte Zulassung mit Wunschkennzeichen kostet damit 12,80 € plus 10,20 € — und wer zusätzlich einen Plakettenträger erhält, zahlt 30 Cent mehr.
Was diese Seite nicht rechnet
- Ob Ihre Zulassungsbehörde den Vorgang online anbietet. Der Tarif regelt die Gebühr, nicht das Angebot.
- Die Voraussetzungen von i-Kfz — Ausweis mit Online-Funktion, Sicherheitscode auf Zulassungsbescheinigung und Kennzeichen. Das ist Verfahrensrecht und keine Rechenregel.
- Wie lange der Versand dauert. Steht in keiner Vorschrift.
- Die Kfz-Steuer. Die fällt unabhängig davon an, auf welchem Weg zugelassen wurde; sie steht im Kfz-Steuer-Rechner.
Versicherungen stehen bewusst nicht in dieser Liste. Die Punkte oben sind Fragen, die der Gebührentarif stellt und diese Seite nicht beantwortet. Versicherungsbeiträge sind etwas anderes: Dazu rechnen diese Seiten grundsätzlich nichts, und das ist eine Entscheidung dieser Seiten, keine Lücke im Gebührentarif.
Von Gökhan BULUT. Zuletzt geprüft am . Veröffentlicht am 22.8.2026.