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Welche Vorgänge bei i-Kfz eine eigene Online-Gebühr haben

Die internetbasierten Vorgänge stehen im Gebührentarif als eigene Nummern neben denen am Schalter: kein Rabatt, sondern eine eigene Gebühr für einen eigenen Tatbestand. Der Ausreißer ist die Außerbetriebsetzung – online 2,10 € statt 15,90 €.

Anlage zu § 1 GebOSt

Von Gökhan Bulut · Zuletzt geprüft am  · Wie geprüft wird

Der Gebührentarif zur GebOSt, der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr, führt die internetbasierten Vorgänge als eigene Nummern neben den Vorgängen am Schalter. Das ist der Grund, warum sie überhaupt weniger kosten können: Es ist kein Rabatt, sondern eine eigene Gebühr für einen eigenen Tatbestand.

Vorgangam SchalteronlineUnterschied
Zulassung oder Wiederzulassung30,00 €12,80 €17,20 €
Anschriftenänderung aus anderem Bezirk, neues Kennzeichen27,10 €12,10 €15,00 €
Wiederzulassung nach Außerbetriebsetzung im selben Bezirk, ohne Halterwechsel, mit reserviertem Kennzeichen23,00 €10,60 €12,40 €
Umschreibung, Kennzeichen bleibt24,20 €10,40 €13,80 €
Anschriftenänderung aus anderem Bezirk, Kennzeichen bleibt23,60 €9,90 €13,70 €
Umschreibung mit neuem Kennzeichen26,20 €12,40 €13,80 €
Außerbetriebsetzung15,90 €2,10 €13,80 €
Anschriftenänderung im selben Bezirk10,20 €4,30 €5,90 €

Die Außerbetriebsetzung ist der Ausreißer: Online kostet sie 2,10 € statt 15,90 €, also gut ein Achtel. Im Verhältnis ist der Abstand bei keinem anderen Vorgang annähernd so groß.

Drei der acht Paare unterscheiden sich um genau denselben Betrag – 13,80 €. Warum der Verordnungsgeber dreimal dieselbe Differenz gewählt hat, sagt der Tarif nicht.

Wo es keine Internet-Nummer gibt

Zwei Vorgänge unter Nummer 221, die der Gebühren-Rechner führt, haben keine internetbasierte Entsprechung:

  • Ausfuhrkennzeichen – 31,40 €.
  • Kurzzeitkennzeichen – 10,20 €.

Umgekehrt gibt es eine Internet-Nummer, die der Rechner nicht führt: die Tageszulassung (221.1.3), ein Vorgang des Kfz-Handels.

Die Anschriftenänderung nach einem Umzug aus einem anderen Zulassungsbezirk hat eine internetbasierte Entsprechung: Der Tarif führt sie unter Nummer 221.2.1 (12,10 €, mit neuem Kennzeichen) und Nummer 221.9.1 (9,90 €, bei Beibehaltung des bisherigen Kennzeichens).

„Keine internetbasierte Entsprechung“ ist eine Aussage über den Gebührentarif, nicht über die technische Verfügbarkeit eines Portals: Wo der Tarif keine eigene Nummer führt, gibt es für den betreffenden Vorgang keine gesonderte Internet-Gebühr. Was ein einzelnes Bundesland oder eine einzelne Zulassungsbehörde online anbietet, steht nicht in dieser Verordnung; der Rechner berücksichtigt es nicht.

Die 30 Cent, die es bei der Zulassung nur online gibt

Unter Nummer 221 „Zulassung eines Kraftfahrzeugs/Anhängers“ führt der Tarif auch die Anschriftenänderung nach einem Umzug aus einem anderen Bezirk und die Umschreibung. Denselben zweiten Satz haben vier Internet-Nummern daraus: 221.1.1 (Zulassung oder Wiederzulassung), 221.2.1 (Anschriftenänderung aus anderem Bezirk, neues Kennzeichen), 221.7 (Wiederzulassung nach Außerbetriebsetzung im selben Bezirk, ohne Halterwechsel, mit reserviertem Kennzeichen) und 221.10.1 (Umschreibung mit neuem Kennzeichen). Er lautet:

Diese Gebühr erhöht sich für einen Plakettenträger für Prüfplaketten um 0,30 Euro.

Ein Zuschlag von dreißig Cent, den es bei der Zulassung am Schalter nicht gibt: Keine der Schalter-Nummern trägt diesen Satz. Der Gebühren-Rechner addiert ihn nicht automatisch: Ob ein Plakettenträger ausgegeben wird, geht aus keiner Eingabe hervor, und einen Betrag hinzuzurechnen, der vielleicht nicht anfällt, wäre irreführend; deshalb wird der Zuschlag nur genannt.

Bei fünf der sieben Zuschläge im Rechner nennt der Tarif die Internet-Nummern nicht

Der Rechner führt sieben Zuschläge. Bei jedem steht im Tarif, zu welchen Nummern er hinzutritt – und bei den meisten nennt der Tarif keine Internet-Nummer:

Zuschlaggilt fürInternet-Nummer genannt?
Wunschkennzeichen (10,20 €)221.1, 221.1.1, 221.2, 221.2.1, 221.10, 221.10.1ja
Umtausch des Fahrzeugbriefs (5,10 €)221.1, 221.2, 221.6, 221.8nein
Wechselkennzeichen (6,00 €)221.1, 221.2nein
Abruf beim Kraftfahrt-Bundesamt nicht möglich und Daten im örtlichen Fahrzeugregister nicht verfügbar (15,30 €)221.1, 221.2, 221.3nein
Änderung technischer Daten (10,20 €)221.1, 221.2, 221.3, 221.6, 221.8nein
Zulassungsbescheinigung Teil I (0,90 €)225nein
Plakettenträger für Prüfplaketten (0,30 €)221.1.1, 221.2.1, 221.7, 221.10.1nur Internet-Nummern

Was die Zuschlagsvorschriften sagen und was nicht. Jede zählt die Nummern auf, zu denen ihr Zuschlag hinzutritt. Sie sagen nicht, dass diese Leistungen online nicht erbracht werden – dazu steht im Gebührentarif nichts.

Beim Wunschkennzeichen ist es eindeutig: Die Vorschrift nennt 221.1.1 ausdrücklich, der Zuschlag tritt also auch online hinzu. Eine internetbasierte Zulassung mit Wunschkennzeichen kostet damit 12,80 € plus 10,20 € – und wer zusätzlich einen Plakettenträger erhält, zahlt 30 Cent mehr.

Was der Gebührentarif nicht regelt

  • Ob Ihre Zulassungsbehörde den Vorgang online anbietet. Der Tarif regelt die Gebühr, nicht das Angebot.
  • Die Voraussetzungen von i-Kfz – Ausweis mit Online-Funktion, Sicherheitscode auf Zulassungsbescheinigung und Kennzeichen. Das ist Verfahrensrecht und keine Rechenregel.
  • Wie lange der Versand dauert. Steht nicht im Gebührentarif.
  • Die Kfz-Steuer. Sie fällt unabhängig davon an, auf welchem Weg zugelassen wurde; sie steht im Kfz-Steuer-Rechner.

Versicherungen stehen bewusst nicht in dieser Liste. Die Punkte oben regelt der Gebührentarif nicht, und deshalb rechnet diese Seite sie nicht. Versicherungsbeiträge sind etwas anderes: Diese Seiten berechnen sie grundsätzlich nicht, und das ist eine Entscheidung dieser Seiten, keine Lücke im Gebührentarif.

Veröffentlicht am 22.08.2026.

Quellen

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