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H-Kennzeichen: ab wann es sich steuerlich lohnt — und wann es teurer ist

Das Gesetz nennt für das H-Kennzeichen genau zwei Beträge. § 9 Abs. 4 KraftStG: für Krafträder 46,02 € im Jahr, für alles andere 191,73 €. Keine Staffel, kein Hubraum, keine Schadstoffklasse — ein Betrag, unabhängig davon, ob darunter ein Käfer steht oder ein V8.

Zu entrichten sind dann 46 € und 191 €. Das ist kein Fehler: § 11 Abs. 5 KraftStG rundet die zu entrichtende Steuer auf volle Euro nach unten ab.

Steuerlich ist es damit eine einzige Frage: Zahlen Sie ohne H-Kennzeichen mehr oder weniger als 191 € — beim Kraftrad: als 46 €? Diese Seite rechnet beide Umschlagpunkte aus.

Der Umschlagpunkt beim Pkw

Ein Pkw, der alt genug für ein H-Kennzeichen ist, wurde vor dem 5. November 2008 erstmals zugelassen und wird deshalb nach Hubraum und Schadstoffklasse besteuert (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a KraftStG). Das setzt einen Hubkolbenmotor voraus: Pkw mit Wankelmotor werden bei Erstzulassung bis zum 30. Juni 2009 nach dem zulässigen Gesamtgewicht besteuert (§ 8 Nr. 2 i. V. m. § 9 Abs. 1 Nr. 3 KraftStG); für sie gilt die folgende Tabelle nicht. Die Schadstoffklasse entscheidet dabei mehr als der Hubraum: beim Benziner liegt zwischen der besten und der schlechtesten Stufe fast das Vierfache je 100 cm³ (6,75 € gegenüber 25,36 €), beim Diesel knapp das Zweieinhalbfache (15,44 € gegenüber 37,58 €).

Der Umschlagpunkt — der erste Hubraum, ab dem der normale Tarif teurer ist als die Pauschale. § 9 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a KraftStG nennt je Schadstoffklasse zwei Sätze: einen für Fremdzündungsmotoren (Benziner) und einen deutlich höheren für Selbstzündungsmotoren (Diesel). Beim Diesel kippt die Rechnung deshalb schon bei viel kleinerem Hubraum.

SchadstoffklasseBenziner: lohnt sich abDiesel: lohnt sich ab
Euro 3 bis 6 (einschließlich D3 und D4), 3-Liter-Auto2.801 cm³1.201 cm³
Euro 22.601 cm³1.101 cm³
Euro 1 und vergleichbare1.201 cm³701 cm³
Euro 0 (ehemals kein Fahrverbot bei Ozonalarm)901 cm³501 cm³
Übrige701 cm³501 cm³

Die beiden Pauschalen stehen unmittelbar in § 9 Abs. 4 KraftStG. Die Vergleichsbeträge des normalen Tarifs rechnet derselbe Rechner, der auch die Ergebnisseite berechnet, nach den Sätzen des § 9 Abs. 1 KraftStG und der Abrundung des § 11 Abs. 5 KraftStG.

Was das praktisch heißt. In den unteren Schadstoffklassen lohnt sich das H-Kennzeichen schon bei kleinem Hubraum: ein Benziner mit 1.300 cm³ und Euro 1 zahlt normal 196 €, mit H-Kennzeichen 191 €. Ein Benziner mit 2.000 cm³ in der Klasse „Übrige“ zahlt 507 € gegenüber 191 € — eine Ersparnis von 316 € im Jahr.

Umgekehrt: Ein gut eingestufter Benziner mit kleinem Hubraum verliert. Mit 1.600 cm³ und Euro 2 zahlt er normal 117 € — mit H-Kennzeichen wären es 191 €, also 74 € mehr. Derselbe Hubraum als Diesel kostet regulär 256 €; dort spart das H-Kennzeichen 65 €.

Beim Motorrad kann es teurer sein

Hier steht das Ergebnis auf dem Kopf.

Krafträder mit Hubkolbenmotor werden mit 1,84 € je angefangene 25 cm³ besteuert (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 KraftStG). Gegen die abgerundete Pauschale von 46 € gerechnet:

HubraumNormale SteuerMit H-Kennzeichen
500 cm³36 €46 €
600 cm³44 €46 €
625 cm³46 €46 €
650 cm³47 €46 €
900 cm³66 €46 €

Der Umschlagpunkt liegt bei 626 cm³. Von 601 bis 625 cm³ kostet beides genau dasselbe: 46 €. Darunter kostet das H-Kennzeichen mehr als der normale Tarif — bei einer 500er sind es 10 € im Jahr zusätzlich. Und gerade Motorräder aus den Sechzigern und Siebzigern, die das Alter längst erfüllen, liegen häufig unter dieser Grenze.

Was diese Seite nicht beantwortet

  • Ob Ihr Fahrzeug ein H-Kennzeichen bekommt. Dafür braucht es ein Gutachten nach § 23 StVZO; das Alter allein genügt nicht, der Zustand muss stimmen. Steuerlich ändert sich nichts, bevor das Kennzeichen zugeteilt ist.
  • Die Kosten des Gutachtens. Das ist keine Steuer, und einen bundesweit einheitlichen Betrag gibt es dafür nicht: Der Gebührentarif zur GebOSt führt das Voll-Gutachten nach § 23 StVZO als Rahmen (Nummer 413.4.1), und die Vorbemerkung dazu verlangt einheitliche Gebühren nur „im Bereich einer Technischen Prüfstelle … in einem Land“. Eine Zahl, die für ganz Deutschland gilt, könnten wir also nicht belegen — und eine, die nur für ein Bundesland gilt, nennen wir hier nicht als wäre sie allgemein.
  • Die Gebühr für die Zulassung ist dagegen bundesweit festgelegt: Nummer 221.1 des Gebührentarifs nennt für die „Zulassung oder Wiederzulassung“ 30,00 €, für die internetbasierte Zulassung 12,80 € (Nummer 221.1.1). Sie gehört nur nicht auf diese Seite, weil sie nichts mit dem H-Kennzeichen zu tun hat.
  • Das rote 07er-Kennzeichen. Steuerlich gelten dafür dieselben zwei Beträge: § 9 Abs. 4 KraftStG knüpft an „Kennzeichen im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 4 Satz 1“ an, und das sind Oldtimer-Kennzeichen und rote Kennzeichen zur wiederkehrenden Verwendung gemeinsam. Unterschiedlich sind die zulassungsrechtlichen Voraussetzungen und die erlaubten Fahrten — die sind nicht Gegenstand dieser Seite.

Versicherungen stehen bewusst nicht in dieser Liste. Die Punkte oben sind Fragen, die das Steuerrecht stellt und diese Seite nicht beantwortet. Versicherungsbeiträge sind etwas anderes: Dazu rechnen diese Seiten grundsätzlich nichts, und das ist eine Entscheidung dieser Seiten, keine Lücke im Kraftfahrzeugsteuergesetz.

Warum die Rechnung so ausgeht

Der Grund steht in der Struktur der beiden Vorschriften. § 9 Abs. 4 nennt einen Betrag und sonst nichts — keine Staffel, kein Merkmal des Fahrzeugs. § 9 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a staffelt dagegen nach Hubraum und Schadstoffklasse, und die Spanne zwischen bester und schlechtester Stufe ist groß.

Deshalb hängt die Antwort nicht am Alter des Fahrzeugs, sondern daran, wie schlecht es eingestuft ist: Je schlechter die Klasse, desto eher lohnt sich die Pauschale. Ein Fahrzeug, das gut eingestuft ist und wenig Hubraum hat, zahlt mit H-Kennzeichen drauf.

Von Gökhan BULUT. Zuletzt geprüft am . Veröffentlicht am 19.8.2026.

Quellen

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